Informationen zur Beschwerdebearbeitung
Auf welchem Weg können Sie sich bei uns beschweren?
Es ist uns wichtig, möglichst schnell eine Lösung für Ihr Anliegen zu finden. Sie erreichen unsere Mitarbeiter im Beschwerdemanagement unter der Nummer 0221 148-38080 montags bis freitags von 07:30 – 18:00 Uhr.
Welche externen Beschwerdestellen gibt es?
Sie können Ihre Beschwerde auch an den zuständigen Ombudsmann richten. Dieses außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren ist für Sie kostenlos.
Zuständig für die Private Kranken- und Pflegeversicherung:
Ombudsmann
Private Kranken- und Pflegeversicherung
Postfach 060222
10052 Berlin
Hotline: 01802 / 550 444
Fax: 030 / 204 589 31
Weitere Informationen finden Sie im Internet: www.pkv-ombudsmann.de
Zuständig für alle anderen Versicherungszweige:
Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 080 632
10006 Berlin
Tel.: 0800 3696000
Fax: 0800 3699000
E-Mail: Beschwerde@versicherungsombudsmann.de
Weitere Informationen finden Sie im Internet: www.versicherungsombudsmann.de
Auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nimmt Ihre Beschwerde entgegen. Sie erreichen die BaFin unter folgenden Adressen: BaFin Adressen
In der Regel fordern Ombudsmann und Finanzdienstleistungsaufsicht das betroffene Versicherungsunternehmen auf, zu der vorliegenden Beschwerde ausführlich Stellung zu nehmen. Erst im Anschluss daran erhält der Beschwerdeführer eine abschließende Antwort. Bitte rechnen Sie also mit einer deutlich längeren Bearbeitungszeit, wenn Sie sich an eine externe Beschwerdestelle wenden.
Selbstverständlich steht es Ihnen frei, Ihre Beschwerde zeitgleich an mehrere Ansprechpartner zu richten; bitte bedenken Sie aber, dass dieses Vorgehen einen erhöhten Abstimmungsaufwand mit sich bringt und damit zu weiteren Verzögerungen führen kann.
Beteiligungen und Vergütung
Der Versicherungsvermittler unterhält weder direkte noch indirekte Beteiligungen von über zehn Prozent an den Stimmrechten oder am Kapital eines Versicherungsunternehmens noch besitzen Versicherungsunternehmen oder Mutterunternehmen des Versicherungsunternehmens eine direkte oder indirekte Beteiligung von über zehn Prozent an den Stimmrechten oder am Kapital des Versicherungsvermittlers.
Die Agentur erhält für die Vermittlung der Produkte eine Provision sowie ggf. Zuwendungen von den Versicherungsunternehmen.