Neue Basisinformationsblätter für Versicherungsanlageprodukte
Die neuen Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte können seit 1.1.2018 hier abgerufen werden.
Mit Inkrafttreten der europäischen Verordnung über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte (sogenannte PRIIPs) werden seit 1.1.2018 zu diesen Produkten standardisierte Basisinformationsblätter zur Verfügung gestellt.
PRIIP steht für „Packaged Retail and Insurance-based Investment Products“, d.h. verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte. Dazu gehören im Wesentlichen strukturierte Finanzprodukte, Derivate, geschlossene und offene Investmentfonds sowie Versicherungsprodukte mit Anlagecharakter in der Ansparphase.
Keine Basisinformationsblätter gibt es für Lebensversicherungsprodukte ohne Anlageelement (d.h. Risikolebensversicherungen, Berufsunfähigkeitsversicherungen sowie sofort beginnende Renten), betriebliche Altersvorsorgeprodukte, national anerkannte private Altersvorsorgeprodukte (d.h. Basis- und Riesterrenten), Nichtlebensversicherungsprodukte sowie nicht strukturierte Einlagen und Anlageprodukte ohne derivative Komponente (z.B. Aktien und Anleihen).
Das maximal dreiseitige Basisinformationsblatt soll es Kleinanlegern ermöglichen, die grundlegenden Merkmale und Risiken von PRIIPs zu verstehen und zu vergleichen. Bei Produkten mit mehreren Anlageoptionen wird zum Teil ergänzend jeweils eine spezifische Information über die Anlageoption zur Verfügung gestellt.
Verantwortlich für die Erstellung des Basisinformationsblatts ist der Hersteller des jeweiligen Anlageprodukts.