Soldatenversorgung Schutz im Falle der Dienstunfähigkeit
- Individueller Schutz bei Dienstunfähigkeit
- Weltweiter Versicherungsschutz bei allen Auslandsmandaten
Als Zeit- oder Berufssoldat tragen Sie ein erhebliches Risiko, aus gesundheitlichen Gründen dienstunfähig zu werden. Wenn der Fall eintritt, drohen Ihnen deutlich niedrigere Bezüge, da durch das Soldatenversorgungsgesetz finanzielle Schäden nicht hinreichend abgedeckt werden.
Ein Soldat ist dienstunfähig, wenn er infolge einer oder mehrerer Gesundheitsstörungen seine Dienstpflichten dauerhaft nicht mehr erfüllen kann. Soldaten auf Zeit werden bei Dienstunfähigkeit entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert.
Berufssoldaten werden bei Dienstunfähigkeit mit erheblich geringeren Versorgungsbezügen vorzeitig in den Ruhestand versetzt.
Aber: Das Soldatenversorgungsgesetz deckt nicht alle finanziellen Folgen eines Schadens hinreichend ab, den ein Soldat erleiden könnte – sei es durch Krankheit oder Unfall, im Dienst oder in der Freizeit, im In- oder Ausland. Und eine reine Berufsunfähigkeitsversicherung tritt in aller Regel nicht ein bei einer Schädigung, die sich der Soldat im Dienst zugezogen hat.
In den allgemeinen Bedingungen Deutscher Lebensversicherungsverträgen liegt eine Kriegsklausel zugrunde, die eine Leistung bei Teilnahme an einem aktiven Kriegsrisiko ausschließt.
In den Fällen, in dem ein Versicherer seine Leistung aufgrund der Kriegsklausel ablehnt, besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Schadenausgleich in angemessenem Umfang nach § 63b des Soldatenversorgungsgesetzes. Näheres regelt der § 63b SVG.
Der Deutsche Beamtenwirtschaftsring e.V. (DBW) und die DBV bieten für Soldaten zahlreiche Ratgeber und Orientierungshilfen an.
Weitere Informationen zu unseren Sonderkonditionen für zahlreiche unserer Produkte geben Ihnen gerne unsere Betreuer vor Ort.
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