Ja, die gesetzliche Unfallversicherung ist grundsätzlich für Beamte zuständig, jedoch nicht durch eine externe Unfallkasse wie bei Angestellten. Stattdessen übernimmt der Dienstherr die Verantwortung.
Dies bedeutet, dass der Dienstherr bei einem Unfall während der Dienstzeit oder auf dem Arbeitsweg für medizinische Versorgung, Rehabilitation und eventuell auch für finanzielle Unterstützung wie Unfallruhegehalt bei dauerhaften Schäden aufkommt. Unfälle, die in der Freizeit oder im privaten Bereich passieren, sind jedoch nicht abgedeckt.