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Lehrerin vor Tafel

Haftung bei Lehrern Schutz in der Schule: Mit einer Haftpflicht für Lehrer

  • Kleine Unaufmerksamkeiten können große finanzielle Folgen haben
  • Schutz im Alltag und Beruf

Haftung bei Lehrern

Im schulischen Dienst können kleine Ursachen eine große Wirkung haben

Laut Gesetz müssen Sie Schäden, die Sie anderen zufügen und für die Sie haften, ersetzen. Zum Glück sind es oft nur kleine Missgeschicke, die passieren. Wenn es allerdings um hohe Sachwerte geht – oder gar Personen zu Schaden kommen – kann es schnell um immense Schadensersatz-Summen gehen.

In Ihrer Tätigkeit als Lehrer gibt es jedoch eine Besonderheit

Für Sie haftet während Ihrer Tätigkeit zunächst der Schulträger. Sowohl verbeamtete als auch angestellte Lehrkräfte können jedoch von Dienstherren zu Schadensersatz („Regress“) herangezogen werden. Das heißt: Bei grob fahrlässiger Dienstpflichtverletzung haften Sie unbeschränkt. Das kann erhebliche finanzielle Folgen für Sie haben. Und da ist dann Vorsicht besser als Nachsicht.

Lehrer befragt Schüler

Lehrerhaftung bei Verletzung der Aufsichtspflicht

Als Lehrer haben Sie eine besondere Verantwortung für die Sicherheit Ihrer Schüler. Sie sind verpflichtet, Ihre Aufsichtspflicht zu erfüllen und dafür zu sorgen, dass den Schülern während der Unterrichtszeit und bei schulischen Veranstaltungen nichts passiert. Diese besondere Schutzpflicht ergibt sich aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht der Schüler. Sie umfasst die Verpflichtung des Lehrers, die Schüler vor Gefahren zu schützen.

Der Lehrer haftet grundsätzlich für Schäden, die er durch die Verletzung seiner Aufsichtspflicht verursacht. Dies gilt auch für Schäden, die von Schülern verursacht werden. Allerdings kann der Lehrer im Einzelfall auch von der Haftung freigestellt werden, wenn er nicht schuldhaft gehandelt hat. Die Schulleitung ist für die Einhaltung des Schulrechts in der Schule verantwortlich. Dazu gehört auch die Überwachung der Einhaltung der Aufsichtspflicht durch die Lehrer.

Vorsatz und Fahrlässigkeit: Was gilt bei Lehrern?

Die Haftung des Lehrers hängt davon ab, ob er seine Aufsichtspflicht vorsätzlich oder fahrlässig verletzt hat. 

  • Vorsatz: Wenn der Lehrer die Verletzung der Aufsichtspflicht bewusst und gewollt herbeiführt. 
  • Fahrlässigkeit: Wenn der Lehrer die Verletzung der Aufsichtspflicht nicht bewusst und gewollt herbeiführt, die von ihm im konkreten Fall erwartet werden kann. 

Wenn Lehrer die Aufsichtspflicht verletzen: So hilft die Versicherung

Im Schadensfall reguliert die Diensthaftpflichtversicherung berechtigte Schadensersatzforderungen und wehrt unberechtigte Ansprüche ab – wenn es sein muss, auch vor Gericht. Der Lehrer muss sich also im Schadensfall nicht selbst um die Schadensregulierung kümmern. Die Lehrer-Haftpflichtversicherung schützt die Lehrkraft vor hohen finanziellen Belastungen, die im Falle eines Schadens entstehen können. Um auch hohe Schadenersatzansprüche zu decken, ist eine Versicherungssumme von mindestens 5 Millionen Euro sinnvoll. 

Zu den Leistungen einer Lehrer-Haftpflichtversicherung gehören in der Regel folgende:

  • Deckung von Personen-, Sach- und Vermögensschäden
  • Mindestversicherungssumme von 5 Millionen Euro
  • Rechtschutz („Abwehrfunktion“)
  • Beratungsleistungen

Die Lehrer-Haftpflichtversicherung ist eine sinnvolle Absicherung für alle Lehrer, die im Rahmen ihrer Tätigkeit Personen-, Sach- oder Vermögensschäden verursachen können.

Beispiele: Wann ist eine Haftung des Lehrers denkbar?

Eine Haftung des Lehrers kann in folgenden Fällen auftreten:

  • Verletzt sich ein Schüler während des Unterrichts oder einer außerschulischen Aktivität, für die der Lehrer verantwortlich ist.
  • Verursacht ein Schüler einen Schaden an fremdem Eigentum, für den der Lehrer verantwortlich ist.

Beispiel Schulausflug: Was gilt zu Aufsichtspflicht und Haftung des Lehrers?

  • Beispiel 1: Ein Lehrer lässt seine Schüler bei einer Klassenfahrt auf einem Spielplatz spielen. Er ist aber nicht in der Nähe, um einzugreifen, als ein Schüler von einer Schaukel fällt und sich verletzt.
  • Beispiel 2: Eine Lehrerin organisiert einen Ausflug in ein Museum mit ihrer Klasse. Sie gibt den Schülern aber keine Anweisungen, wie sie sich im Museum verhalten sollen. Ein Schüler schlägt etwas über die Stränge und beschädigt den Glaskasten eines Ausstellungsstückes.

In allen diesen Fällen kann die Lehrkraft von den Eltern haftbar gemacht werden, weil er seine Aufsichtspflicht verletzt hat.

Beispiel in der Schule: Verletzung der Aufsichtspflicht des Lehrers

  • Beispiel 1: Ein Lehrer lässt seine Schüler an einem Kunstprojekt arbeiten, ohne sie über die Gefahren von scharfen Werkzeugen zu informieren. Ein Schüler beschädigt dabei mehrere Möbelstücke im Klassenzimmer.
  • Beispiel 2: Ein Lehrer lässt seine Schüler in der Pause auf dem Schulhof spielen, ohne die notwendigen Aufsichtsmaßnahmen zu treffen. Es entsteht eine Rangelei, bei der ein Schüler sich verletzt.
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Privat- und Berufshaftpflicht

Mit der Kombination von Privat- und Berufshaftpflicht sind Sie insbesondere als Lehrer perfekt abgesichert. Wir bieten Ihnen eine Versicherungssumme von bis zu 60 Millionen Euro für den privaten und beruflichen Bereich. Deshalb ist der Abschluss unserer kombinierten Privathaftpflicht mit den Bausteinen Dienst- und Vermögensschadenhaftpflicht für Sie die optimale Lösung.

Häufig gestellte Fragen zur Lehrer-Haftung

Wann haftet man als Lehrer?

Ein Lehrer haftet grundsätzlich für Schäden, die er im Rahmen seiner Tätigkeit verursacht. Dies gilt auch für Schäden, die durch Schüler verursacht werden. Allerdings kann der Lehrer im Einzelfall auch von der Haftung freigestellt werden, wenn er nicht grob fahrlässig gehandelt hat.

Wann haftet ein Lehrer und nicht der Dienstherr?

Der Dienstherr haftet grundsätzlich für Schäden, die durch seine Beschäftigten verursacht werden. Allerdings kann der Dienstherr im Einzelfall bei (grob) fahrlässigem Handeln die Schadenssumme von der Lehrkraft einfordern („Regress“). 

Was ist die Garantpflicht bei Lehrern?

Die Garantpflicht ist eine besondere Form der Haftung. Sie entsteht, wenn eine Person eine besondere Schutzpflicht gegenüber einer anderen Person hat. Lehrer haben eine Garantpflicht gegenüber ihren Schülern. Dies bedeutet, dass sie dafür verantwortlich sind, dass den Schülern während des Unterrichts oder einer außerschulischen Aktivität, für die sie verantwortlich sind, nichts passiert.

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