Haftung bei Lehrern Schutz in der Schule: Mit einer Haftpflicht für Lehrer
- Kleine Unaufmerksamkeiten können große finanzielle Folgen haben
- Schutz im Alltag und Beruf
Laut Gesetz müssen Sie Schäden, die Sie anderen zufügen und für die Sie haften, ersetzen. Zum Glück sind es oft nur kleine Missgeschicke, die passieren. Wenn es allerdings um hohe Sachwerte geht – oder gar Personen zu Schaden kommen – kann es schnell um immense Schadensersatz-Summen gehen.
In Ihrer Tätigkeit als Lehrer gibt es jedoch eine Besonderheit:
Für Sie haftet während Ihrer Tätigkeit zunächst der Schulträger. Sowohl verbeamtete als auch angestellte Lehrkräfte können jedoch von Dienstherren zu Schadensersatz („Regress“) herangezogen werden. Das heißt: Bei grob fahrlässiger Dienstpflichtverletzung haften Sie unbeschränkt. Das kann erhebliche finanzielle Folgen für Sie haben. Und da ist dann Vorsicht besser als Nachsicht.
Als Lehrer haben Sie eine besondere Verantwortung für die Sicherheit Ihrer Schüler. Sie sind verpflichtet, Ihre Aufsichtspflicht zu erfüllen und dafür zu sorgen, dass den Schülern während der Unterrichtszeit und bei schulischen Veranstaltungen nichts passiert. Diese besondere Schutzpflicht ergibt sich aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht der Schüler. Sie umfasst die Verpflichtung des Lehrers, die Schüler vor Gefahren zu schützen.
Der Lehrer haftet grundsätzlich für Schäden, die er durch die Verletzung seiner Aufsichtspflicht verursacht. Dies gilt auch für Schäden, die von Schülern verursacht werden. Allerdings kann der Lehrer im Einzelfall auch von der Haftung freigestellt werden, wenn er nicht schuldhaft gehandelt hat. Die Schulleitung ist für die Einhaltung des Schulrechts in der Schule verantwortlich. Dazu gehört auch die Überwachung der Einhaltung der Aufsichtspflicht durch die Lehrer.
Die Haftung des Lehrers hängt davon ab, ob er seine Aufsichtspflicht vorsätzlich oder fahrlässig verletzt hat.
Im Schadensfall reguliert die Diensthaftpflichtversicherung berechtigte Schadensersatzforderungen und wehrt unberechtigte Ansprüche ab – wenn es sein muss, auch vor Gericht. Der Lehrer muss sich also im Schadensfall nicht selbst um die Schadensregulierung kümmern. Die Lehrer-Haftpflichtversicherung schützt die Lehrkraft vor hohen finanziellen Belastungen, die im Falle eines Schadens entstehen können. Um auch hohe Schadenersatzansprüche zu decken, ist eine Versicherungssumme von mindestens 5 Millionen Euro sinnvoll.
Zu den Leistungen einer Lehrer-Haftpflichtversicherung gehören in der Regel folgende:
Die Lehrer-Haftpflichtversicherung ist eine sinnvolle Absicherung für alle Lehrer, die im Rahmen ihrer Tätigkeit Personen-, Sach- oder Vermögensschäden verursachen können.
Eine Haftung des Lehrers kann in folgenden Fällen auftreten:
In allen diesen Fällen kann die Lehrkraft von den Eltern haftbar gemacht werden, weil er seine Aufsichtspflicht verletzt hat.
Mit der Kombination von Privat- und Berufshaftpflicht sind Sie insbesondere als Lehrer perfekt abgesichert. Wir bieten Ihnen eine Versicherungssumme von bis zu 60 Millionen Euro für den privaten und beruflichen Bereich. Deshalb ist der Abschluss unserer kombinierten Privathaftpflicht mit den Bausteinen Dienst- und Vermögensschadenhaftpflicht für Sie die optimale Lösung.
Ein Lehrer haftet grundsätzlich für Schäden, die er im Rahmen seiner Tätigkeit verursacht. Dies gilt auch für Schäden, die durch Schüler verursacht werden. Allerdings kann der Lehrer im Einzelfall auch von der Haftung freigestellt werden, wenn er nicht grob fahrlässig gehandelt hat.
Der Dienstherr haftet grundsätzlich für Schäden, die durch seine Beschäftigten verursacht werden. Allerdings kann der Dienstherr im Einzelfall bei (grob) fahrlässigem Handeln die Schadenssumme von der Lehrkraft einfordern („Regress“).
Die Garantpflicht ist eine besondere Form der Haftung. Sie entsteht, wenn eine Person eine besondere Schutzpflicht gegenüber einer anderen Person hat. Lehrer haben eine Garantpflicht gegenüber ihren Schülern. Dies bedeutet, dass sie dafür verantwortlich sind, dass den Schülern während des Unterrichts oder einer außerschulischen Aktivität, für die sie verantwortlich sind, nichts passiert.