Lehrer Beamtenversorgung
Unsere Lösungen für
jede Berufsphase
- Bei Dienstunfähigkeit
- Kombiniert mit privaten Altersvorsorge
Als Beamter auf Widerruf haben Sie bei Dienstunfähigkeit in der Regel noch keinen Versorgungsanspruch. Das heißt, Sie werden bei Dienstunfähigkeit entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert.
Da in der Regel bei einem Beamten auf Widerruf die fünfjährige Wartezeit nicht erfüllt ist, erhalten Sie auch keine Versorgungsleistungen.
Als Beamter auf Probe haben Sie einen ersten Leistungsanspruch. Aber nur, wenn Ihre Dienstunfähigkeit auf einen Dienstunfall zurückzuführen ist. Der Anspruch ist allerdings sehr gering. Ansonsten gilt dasselbe wie für den Beamten auf Widerruf: Entlassung und Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung. Und selbst als Beamter auf Lebenszeit bleibt eine deutliche Versorgungslücke, die Sie füllen müssen, um im Fall der Fälle Ihren Lebensstandard erhalten zu können.
Vielleicht kennen Sie die Zahlen: Jeder fünfte Beschäftigte im Öffentlichen Dienst erreicht die gesetzliche Altersgrenze nicht. Und die Hauptursache für Dienstunfähigkeit sind (laut amtlicher Statistik) bei jüngeren Lehrern Freizeitunfälle. Später sind in neun von zehn Fällen Krankheiten der Grund für die Dienstunfähigkeit.
Die gesetzliche Altersversorgung und die Rentenansprüche bei Dienstunfähigkeit stellen heute nur noch eine Grundversorgung dar. Auch in Zukunft ist damit zu rechnen, dass die gesetzlichen Ansprüche weiter abgesenkt werden. Da ist es besser vorzusorgen.
Nutzen Sie unseren Vorsorge-Check und berechnen Ihre Vorsorge im Falle einer Dienst- bzw. Berufsunfähigkeit.
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