Home Pensionäre Heilfürsorge
Paar sitzt vergnügt auf dem Sofa zusammen

Privat versichert nach Heilfürsorge und truppenärztlicher Versorgung Wichtige Informationen zum Ende
Ihres aktiven Dienstes

Ihre aktive Dienstzeit endet und die Pension steht bevor​

Bald ist es soweit - eine neue Lebensphase beginnt.

Diese hat auch Auswirkungen auf Ihre bisherige gesundheitliche Versorgung.​ Haben Sie sich auch schon gefragt, welche Änderungen auf Sie zukommen und was Sie jetzt machen können?​

Einen wichtigen Schritt haben Sie bereits vor längerer Zeit mit dem Abschluss Ihrer Anwartschaftsversicherung gemacht. Mit der Krankenversicherung der DBV sind Sie zukünftig auch im Ruhestand bestens versorgt. Eine ausgezeichnete medizinische Versorgung mit vielfachen Leistungen und Unterstützungen können Sie zu Ihrem Gesundheitsvorteil nutzen.

Pensionierte Beamte informiert sich über die Krankenkostenvollversicherung im Ruhestand

Was muss vor dem Eintritt in den Ruhestand erledigt werden?

Ihr Anspruch auf Heilfürsorge bzw. truppenärztliche Versorgung endet mit Ihrer aktiven Dienstzeit. Mit Beginn Ihres Ruhestands benötigen Sie daher eine Krankheitskostenvollversicherung. Wandeln Sie dazu Ihre Anwartschaftsversicherung in den privaten Krankenvollversicherungstarif um.

  • Bitte informieren Sie uns über Ihren geplanten Eintritt in den Ruhestand. Eine kurze, formlose Mitteilung mit dem Datum des geplanten Ruhestandsbeginns ist ausreichend. ​
  • Um einen nahtlosen Übergang zwischen Heilfürsorge bzw. truppenärztlicher Versorgung und privater Krankheitskostenvollversicherung sicherzustellen, melden Sie sich bitte 3 Monate vor bzw. spätestens 3 Monate nach dem Ende des Anspruchs auf Heilfürsorge bzw. truppenärztliche Versorgung.
  • Hinweis: Auch wenn Sie sich erst 3 Monate nach Ruhestandseintritt bei uns melden, haben Sie dennoch schon die ganze Zeit den vollen Krankenversicherungsschutz Ihres Tarifes.

Gerne können Sie uns diese Informationen per Brief senden:

DBV Deutsche Beamtenversicherung
Krankenversicherung, Zweigniederlassung der AXA Krankenversicherung AG ​
Abraham-Lincoln-Park 5 ​
65172 Wiesbaden 

Beitrag der Krankheitskostenvollversicherung im Ruhestand

Sie möchten wissen, wie hoch Ihr Beitrag ist? Bereits sechs Monate vor dem Eintritt in Ihren Ruhestand können wir Ihren Beitrag für Sie berechnen.

Rufen Sie uns einfach an (+49 221 148-41012).

Nach dem Ruhestandseintritt

Was passiert im Rahmen Ihrer privaten Krankenversicherung für Beihilfeberechtigte?

 
Nach Umstellung Ihrer Anwartschaft in eine Krankheitskostenvollversicherung haben Sie künftig zwei Ansprechpartner für die Erstattung Ihrer Krankheitskosten – die DBV und die Beihilfe.

  • Kostenerstattung DBV
    Zur Kostenerstattung bei der DBV benötigen Sie keine Originalbelege – Sie können auch Zweitschriften oder Kopien Ihrer Rechnungen einreichen. Alternativ können Sie einfach ein Foto oder Scan über unsere Service-Portale My AXA (das auch unseren Kund:innender DBV zur Verfügung steht) einreichen. Wir erstatten Ihnen die Aufwendungen in tariflich und prozentual vereinbarter Höhe in der Regel bereits innerhalb weniger Tage. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob eine Behandlung von uns erstattet wird, können Sie sich gerne jederzeit an uns wenden. 
  • Kostenerstattung Beihilfe
    Die Beihilfe erstattet Ihnen auf Antrag die Kosten entsprechend der für Sie geltenden Beihilfeverordnung und entsprechend dem Beihilfebemessungssatz. Sie können Ihre Rechnungen dort einreichen unabhängig davon, ob Sie diese bereits bezahlt haben oder nicht.
Pensionierter Beamter informiert sich über die Kostenerstattung bei der DBV

Steuerliche Behandlung von Vorsorgeaufwendungen

So können Sie Ihre Beiträge steuerlich berücksichtigen:

  • Beiträge zur privaten Krankenversicherung können Sie in Höhe einer Basisabsicherung auf Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung ohne Höchstgrenze steuerlich geltend machen.
  • Beiträge zur privaten Pflegepflichtversicherung können Sie sogar in vollem Umfang geltend machen. Das gilt nicht nur für Sie, sondern bspw. auch für Eheleute oder eingetragene Lebenspartner:in. Die gesetzlichen Vorgaben hierzu sind im §10 Einkommensteuergesetz (EStG) geregelt.
  • Sofern der Höchstbeitrag der Vorsorgeaufwendungen nach §10 Abs. 1 Nr. 3 EStG noch nicht ausgeschöpft ist, können auch Beiträge zu Komfort- und Wahlleistungen abgesetzt werden. Dazu gehören z. B. die chefärztliche Behandlung oder die Unterbringung im Ein- oder Zweitbettzimmer. 

Die häufigsten Fragen und Antworten zur steuerlichen Absetzbarkeit der Vorsorgeaufwendungen und der Datenübermittlung an die Finanzbehörden haben wir für Sie in einem Merkblatt zusammengestellt. Einfach anklicken zum Öffnen:

 
Sie haben konkrete Fragen zu Ihrer persönlichen Situation oder benötigen weitere Informationen? Wenden Sie sich dafür bitte an eine Steuerberatung oder an Ihr zuständiges Finanzamt. Wir bitten Sie um Verständnis, dass wir aus rechtlichen Gründen keine individuelle Beratung zu steuerlichen Auswirkungen erbringen dürfen.

Gesundheitsservice von AXA auch für unsere Kunden der DBV

Beim Gesundheitsservice - dem kostenfreien und innovativen Versorgungsprogramm im Krankheitsfall - dreht sich alles um Ihr Wohlbefinden. Mit unserer langjährigen Erfahrung stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite und begleiten Sie und Ihre Gesundheit in allen Lebenslagen. Egal, ob es um Prävention, akute oder chronische Erkrankungen oder Rehabilitation geht. 

Vielfältige Angebote zur Prävention und Gesundheitsförderung

Genießen Sie Ihre neu gewonnene Zeit

 
Der Übergang in einen neuen Lebensabschnitt ist aufregend und schön, kann aber auch zeitweise herausfordernd sein. Dabei ist es wichtig, achtsam mit sich umzugehen. Denken Sie daran: Körperliche und mentale Gesundheit gehen Hand in Hand. 

Für Ihre Gesundheit sind wir stets da. Viele unserer Angebote können Sie online ganz einfach finden. Z.B. ein Selbsttest bei Schlafproblemen oder Stress – wir bieten Ihnen Unterstützung an.

Paar blickt gemeinsam auf der Terrasse in die Ferne

My AXA – persönliches Kundenportal auch für Kunden der DBV

Mit My AXA haben Sie jederzeit Zugriff auf relevante Informationen rund um Ihre Versicherungsinhalte, können Ihre persönlichen Daten direkt online ändern und Ihre Korrespondenz mit der DBV auf sicherem Weg online führen.

Benötigen Sie weitere Informationen oder haben eine individuelle Frage zu Ihrem Versicherungsschutz?

icon Telefon

Rufen Sie uns an – wir helfen Ihnen gerne weiter!

Sie erreichen unsere Berater:innen am Service-Telefon:

+49 221 148-41012
Mo-Fr 7:30-20:00 Uhr
axa-logo.png

DBV und AXA - was uns verbindet

Die DBV ist die Marke für den öffentlichen Dienst im AXA Konzern. Als Kund:in der DBV profitieren Sie von unserer über 150jährigen Erfahrung und unseren umfassenden Kenntnissen über die Versorgungssituation und den Versicherungsbedarf der Beschäftigten im Öffentlichen Dienst. Darüber hinaus bieten wir Ihnen im Bereich Gesundheit auch zahlreiche weitere Versicherungslösungen an.