Home Private Krankenversicherung für Beamte und Beamtenanwärter

Was leistet die private Krankenversicherung für Beamte und Beamtenanwärter?

Beamte und Beamtenanwärter erhalten von Dienstherren eine individuelle Beihilfe. Die verbleibenden Kosten werden über eine private Krankenversicherung abgedeckt. Diese sogenannten beihilfekonformen Tarife gibt es mit unterschiedlichen Leistungsumfängen. Bei der DBV haben Sie die Wahl zwischen den Tarifen S, M und L. Ihren Wunschtarif können Sie individuell anpassen - ganz nach Ihren persönlichen Bedürfnissen. So zahlen Sie nur für das, was Sie wirklich brauchen.

  • Individuell anpassbar an Ihren Beihilfeanspruch
  • 100% Übernahme von Zahnleistungen und -reinigung
  • Rechnungen einfach per App einreichen

Sie erhalten...*

*geben Sie an, ob Sie Beihilfe oder Heilfürsorge erhalten und berechnen Sie Ihr Angebot

Weitere Informationen für Selbstständige und Freiberufler 

Die DBV ist der bewährte Partner für Beamte und Angestellte im Öffentlichen Dienst. Auf die Bedürfnisse dieser Berufsgruppen sind wir seit über 150 Jahren spezialisiert. 

Sie sind Freiberufler oder selbständig und auf der Suche nach der besten PKV? Dann empfehlen wir Ihnen die private Krankenversicherung mit attraktiven Beiträgen von AXA :

  • Flexible Leistungen für das beste Preis-Leistungs-Verhältnis
  • Bonuszahlungen und Beitragsrückerstattungen
  • Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen ohne Altersbeschränkung

Die Tarife unserer privaten Krankenversicherung für Beamte und Beamtenanwärter

Unsere beihilfekonformen Tarife sind speziell auf die Bedürfnisse von Beamten und Beamtenanwärtern zugeschnitten. Wählen Sie je nach individuellem Anspruch die Variante "Grundschutz,-", "Gut versichert" oder "Premium-Schutz".

S

Grundschutz

M

Gut versichert

L

Premium-Schutz

VisB-U(A), BW2-U(A), BN-VisB-U, PVB, KHT-U(A)

VisB-U(A), BW2-U(A), BN-VisB-U, BWE-U(A), PVB, KHT-U(A), KUR-U(A)215

BS-U(A), B3-U(A), BZ-U(A), BN B-U(A), BWE-U(A), PVB, KHT-U(A), KUR-U(A)215

Ambulante und stationäre Leistungen

Ambulante Arztbehandlung

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Direkte Facharztbehandlung

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Arzneimittel

80% bis zu einem Rechnungsbetrag von 1.000 EUR pro Jahr

80% bis zu einem Rechnungsbetrag von 1.000 EUR pro Jahr

100%

Sehhilfen

Bis zu 300 EUR Rechnungsbetrag alle 3 Jahre

Bis zu 300 EUR Rechnungsbetrag alle 3 Jahre

Bis zu 1.000 EUR Rechnungsbetrag alle 2 Jahre

Psychotherapie

100% bis 30. Sitzung
80%  ab 31. Sitzung
70%  ab 61. Sitzung

100% bis 30. Sitzung
80% ab 31. Sitzung
70%  ab 61. Sitzung

100% bis 30. Sitzung
80% ab 31. Sitzung

Heilpraktiker

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Privatärztliche Behandlung

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Zimmerart (stationäre Leistung)

Zweibettzimmer

Einbettzimmer

Einbettzimmer

Privatärztliche Behandlung (Chefarzt)

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Stationäre Leistungen über Höchstsatz (3,5fach)

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Zahnleistungen

Zahnersatz

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Zahnbehandlung

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Zahnprophylaxe

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Begrenzungen

- 1.000 EUR Rechnungsbetrag in den ersten 24 Monaten
- 2.000 EUR Rechnungsbetrag in den ersten 48 Monaten

- 1.000 EUR Rechnungsbetrag in den ersten 24 Monaten
- 2.000 EUR Rechnungsbetrag in den ersten 48 Monaten  

Keine Begrenzung

Beihilfeergänzung

Heilpraktiker, im Rahmen der Gebührenordnung für Heilpraktiker

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Reiseimpfungen

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Präventionskurse

- Präventionskurse für Versicherte mit Tarif BNBU und BNVisBU, abgeschlossen ab 03.01.2024

Zwei Präventionskurse pro Kalenderjahr. Max. 200 EUR

Zwei Präventionskurse pro Kalenderjahr. Max. 200 EUR

Zwei Präventionskurse pro Kalenderjahr. Max. 200 EUR

Kur

Beihilfefähige ambulante Kur

Max. 1.000 EUR (bei 50 % Beihilfesatz)

Max. 1.000 EUR (bei 50 % Beihilfesatz)

Max. 1.000 EUR (bei 50 % Beihilfesatz)

Beihilfefähige stationäre Kur

Max. 2.000 EUR (bei 50 % Beihilfesatz)

Max. 2.000 EUR (bei 50 % Beihilfesatz)

Max. 2.000 EUR (bei 50 % Beihilfesatz)

Leistung bei nicht beihilfefähigen Kuren


  


  

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Weitere Vorteile

  • Leistung für alle gesetzlichen Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen, ohne Einfluss auf Ihre jährliche Beitragsrückerstattung
  • Jährliche Boni-Zahlung, z.B. für
    • BMI im Normalbereich (25€)
    • Nichtrauchen (25€)
    • aktive Mitgliedschaft im Fitnessstudio (50€)
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Unsere Beratung: kompetent und persönlich

Die Experten von der DBV finden gemeinsam mit Ihnen Ihren optimalen Schutz, ohne jede Verpflichtung für Sie. Rufen Sie uns einfach an:

0800 3557011

Sie erreichen uns telefonisch von 08:00 - 20:00 Uhr (Mo-Fr).
Ihr Anruf ist kostenfrei aus dem Festnetz.

Vom Angebot zum Abschluss:

Wir sind für Sie da!

  1. Daten angeben

  2. Wunschtarif wählen

    Sie sehen direkt Ihren persönlichen Beitrag

  3. Beratungstermin vereinbaren (optional)

    Wir beraten Sie individuell, online oder telefonisch (ca. 30 Minuten)

  4. Angebot anfordern

  5. Versicherungsschutz beantragen

    Ihr Berater unterstützt Sie beim Antrag für Ihren gewünschten Schutz

FAQ: Häufige Fragen zum Thema Private Krankenversicherung

Warum sollte ich eine private Krankenversicherung abschließen?

Die private Krankenversicherung ist für Beamte besonders sinnvoll, weil sie dank der Beihilfe lediglich die verbleibenden 20-50% der Kosten (je nach Beihilfesatz) absichern müssen. Beamte zahlen daher einen sehr günstigen Beitrag und profitieren dennoch von einem erstklassigen Leistungsumfang, der in den meisten Fällen deutlich über dem der gesetzlichen Krankenversicherung liegt.

Die Beihilfe übernimmt nicht alle Leistungen in gleichem Umfang wie die private Krankenversicherung. Diese Lücken können Sie mit einem Beihilfeergänzungstarif optimal schließen.

Wie versichere ich mich am besten während und nach dem Referendariat?

Bereits im Referendariat - beziehungsweise in der Ausbildung bietet Ihnen die private Krankenversicherung für Beamte den besten und günstigsten Versicherungschutz.

Das liegt daran, dass der Status "Beamter mit Anspruch auf Beihilfe" bereits mit der Ernennung zum Beamten auf Widerruf (beziehungsweise zum Referendar oder Anwärter) erlangt wird. Ihr Dienstherr - also Bund, Land oder Kommune - zahlt dann bei individueller Beihilfe einen Teil (mindestens 50%) Ihrer Krankheitskosten, sofern Sie über eine private Krankenversicherung verfügen. Die PKV muss also lediglich die verbleibenden Kosten absichern, die Beiträge bleiben niedrig.

In der gesetzlichen Krankenversicherung zahlen Beamte und Beamtenanwärter/ Referendare dagegen den vollen Beitrag. Zudem sind die einheitlichen Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen im Vergleich zu den Tarifen der PKV deutlich schwächer. Einige Bundesländer bieten neben der individuellen Beihilfe auch eine pauschale Beihilfe an. 

Welcher Tarif passt zu mir?

Vor der Wahl Ihres individuellen Tarifs sollten Sie sich fragen, welche Kriterien Ihnen bei Ihrer Krankenversicherung wichtig sind. Zum Beispiel:

  • Ist es Ihnen wichtig Spezialisten aufzusuchen? Dann sollten Sie einen Tarif wählen der bei ambulanten Leistungen Arzthonorare auch über dem Höchstsatz erstattet.
  • Möchten Sie, dass Arzneimittel zu 100% erstattet werden oder reichen Ihnen 80%?
  • Legen Sie besonderen Wert auf eine hohe Erstattung bei Sehhilfen?
  • Reicht Ihnen im Fall eines Krankenhausaufenthalts ein Zweibettzimmer oder möchten Sie lieber im Einbettzimmer liegen?
  • Ist es für Sie akzeptabel, wenn Zahnleistungen in den ersten 48 Monaten begrenzt sind?
  • Sind Ihnen Leistungen bei einem Kuraufenthalt wichtig?

Außerdem sollten Sie sicherstellen, dass der Tarif, für den Sie sich entscheiden, folgende Leistungen enthält:

  • Direkte Facharztbehandlung
  • Leistungen durch den Heilpraktiker
  • Im Krankenhaus: Behandlung durch den Chefarzt, Ein- oder Zweibettzimmer
  • Leistungen für Zahnersatz

Schließlich sollte natürlich auch die Höhe des Beitrags stimmen – denn die Kosten einer privaten Krankenversicherung für Beamte nicht zu hoch sein und zum Leistungsspektrum passen. Einen guten Vergleich unserer Tarife bietet Ihnen unser Beitragsrechner.

Wie läuft der Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung ab?

Wenn Sie bei Ihrer Verbeamtung Mitglied einer GKV sind, müssen Sie keine Kündigungsfristen einhalten: Aufgrund des Sonderkündigungsrechtes ist der Wechsel sofort möglich. Die Versicherungspflicht erlischt und Sie werden zum freiwilligen Mitglied. Eine richtige „Kündigung“ ist bei gesetzlichen Kassen nicht notwendig, es reicht der Nachweis über die neue Versicherung. Auf Wunsch erledigen wir für Sie diese Formalität. 

Sollten Sie bereits freiwillig versichert sein, so gilt eine Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende. Auch diese Kündigung können wir auf Wunsch für Sie veranlassen.

Sollten Sie bereits verbeamtet sein, können wir Sie häufig auch rückwirkend versichern.

Beispiel: Sie wurden am Januar eines Jahres verbeamtet und melden sich erst Mitte Februar bei der DBV. Je nachdem, ob die gesetzliche Krankenversicherung bereits darauf aufmerksam geworden ist, können wir Sie auch rückwirkend zum Jahresbeginn versichern. In der Regel ist dies problemlos möglich. 

Wenn Sie bereits in einer PLV versichert sind und nun zu uns wechseln möchten, muss geklärt werden, welche Kündigungsfristen bei der bestehenden PKV gelten. Sollten Sie von ihrer PKV eine Beitragsanpassung erhalten haben, steht Ihnen mit einer Frist von zwei Monaten ab Erhalt des Schreibens ein Sonderkündigungsrecht zu.

Bei einer Beitragserhöhung müssen keine Fristen eingehalten werden.

Selbstverständlich übernehmen wir auch diese Kündigung gern für Sie.

Wie erfahre ich, ob ich freiwillig oder gesetzlich versichert bin?

Pflichtversichert sind:

  • Studenten, die ca. 105-110 Euro zahlen
  • Arbeitslose, die ALG 1 beziehen
  • Angestellte mit Einkommen unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze von ca. 63.000 € brutto

Freiwillig versichert sind:

  • Studenten, die ca. 200 Euro zahlen
  • Arbeitslose, die kein ALG 1 beziehen
  • Angestellte mit Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze von ca. 63.000 € brutto

Wenn Sie freiwillig versichert sind, steht Ihnen der Weg in die private Krankenversicherung offen.

Sie sind sich nicht sicher, ob Sie freiwillig oder gesetzlich versichert sind? In diesem Fall sorgt ein Anruf bei Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung meist am schnellsten für Klarheit.

Wie funktioniert die Antragstellung / das Aufnahmeverfahren?

Eine Krankenversicherung für Beamte können Sie uns ganz einfach hier über unseren Tarifrechner online beantragen.

Nutzen Sie unseren Privaten-Krankenversicherung-Rechner für Beamte! Mit ihm vergleichen Sie schnell und einfach die unterschiedlichen Tarife, berechnen Ihren Beitrag und


1. wählen Ihr Wunschpaket.

2. Wir senden Ihnen Ihr unverbindliches Angebot sowohl per Mail als auch per Post zu.

3. Beantworten Sie die dem Angebot beiliegenden Gesundheitsfragen und schicken Sie die Unterlagen an uns zurück.

4. In den meisten Fällen erhalten Sie nach kurzer Zeit Ihre Police und sind ab dem gewünschten Zeitpunkt bei der DBV versichert.


Natürlich können Sie Ihre private Krankenversicherung auch telefonisch beantragen. Wählen Sie dazu unsere kostenlose Angebotshotline 0800 320 320 7 oder wenden Sie sich an eine DBV Agentur in Ihrer Nähe. Unsere Servicemitarbeiter beraten Sie gerne!

Was unterscheidet die private von der gesetzlichen Krankenversicherung?

Die private Krankenversicherung (PKV) gewährleistet einen hochwertigen Versicherungsschutz, mit Leistungen, die gesetzliche Krankenkassen (GKV) Beamten nicht bieten können, zum Beispiel:

  • Ein- oder Zweibettzimmer und Chefarztbehandlung bei einem Krankenhausaufenthalt
  • Leistungen durch Heilpraktiker
  • schnellere Termine und geringere Wartezeiten in Arztpraxen

Als Beamter oder Beamtenanwärter profitieren Sie in der privaten Krankenversicherung von sehr günstigen Tarifen, denn Ihr Dienstherr erstattet mindestens 50 Prozent der entstandenen Krankheitskosten in Form von Beihilfe. Diesen Zuschuss erhalten Sie jedoch nur in Verbindung mit einer privaten Krankenversicherung.

Beihilfe und gesetzliche Krankenversicherung sind hingegen nicht kombinierbar. Die gesamten Kosten tragen Sie am Ende selbst. Im Krankheitsfall liegen die Kosten für Privatversicherte daher weit unter jenen, die bei gesetzlich Versicherten entstehen.

Von welchen Vorteilen profitiere ich bei der privaten Krankenversicherung?

Zahnleistungen werden gemäß dem versicherten Prozentsatz zu 100 % übernommen. Sollte die Beihilfe hier Kürzungen vornehmen (wie es etwa bei Implantaten geschieht), kann der Beihilfeergänzungstarif die entstehende Lücke ausgleichen.

Bei gesetzlich Versicherten steigen mit jeder Gehaltserhöhung auch die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, bis hin zum Maximalbeitrag von 900 € im Monat.
Das heißt: Je höher Ihre Beamtenbezüge, umso mehr zahlen Sie für Ihre GKV. Bei der PKV ist dies nicht der Fall. Aber auch bei geringerem Gehalt wird dank der Beihilfe die PKV stets günstiger sein als eine GKV, selbst wenn Risikozuschläge erhoben werden.

Sollten Sie gesetzlich versichert sein, greift die Beihilfe nicht. Sie verzichten in diesem Fall auf die Beihilfe und zahlen den kompletten Versicherungsbeitrag aus eigener Tasche, ohne jeden Zuschuss Ihres Dienstherrn.  

Was bedeutet individuelle und pauschale Beihilfe für Beamte?

Die klassische Form der Beihilfe ist die sogenannte individuelle Beihilfe, die Bund und Länder allen Beamten und Beamtenanwärtern anbieten. Mit der Beihilfe übernimmt Ihr Dienstherr einen Teil Ihrer Krankheitskosten. Der verbleibende Teil muss mit einem beihilfekonformen Tarif einer privaten Krankenversicherung abgesichert werden – zum Beispiel bei der DBV.

Einzelne Bundesländer lassen Beamten die Wahl zwischen individueller und pauschaler Beihilfe. Diese Wahlmöglichkeit besteht derzeit in Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg und Thüringen.

Wie funktioniert die pauschale Beihilfe?

Mit der pauschalen Beihilfe leistet der Dienstherr Beamten, die freiwillig in der GKV versichert sind, einen Zuschuss zu den Krankenversicherungsbeiträgen in Höhe von maximal 50%. Attraktive Krankenvollversicherungen für Beamte bietet beispielsweise AXA an.

Bei der pauschalen Beihilfe übernimmt der Dienstherr bis zu 50 % des nachgewiesenen Krankenversicherungsbeitrags; die Obergrenze richtet sich dabei nach dem Höchstbeitrag der GKV. Ausgenommen davon sind die Beiträge zur Pflegepflichtversicherung:
Hier besteht unverändert Anspruch auf individuelle Beihilfe entsprechend der Beihilfebemessungssätze des jeweiligen Bundeslandes. Die pauschale Beihilfe erhöht sich beim Wechsel von der gesetzlichen zur privaten Krankenversicherung, umgekehrt jedoch nicht. Sie erhöht sich auch nicht bei Änderungen des bisherigen Krankenversicherungsumfangs.

Die pauschale Beihilfe muss vom Beihilfeberechtigten beim Dienstherrn beantragt werden und wird nur gezahlt, wenn der Berechtigte im Gegenzug auf die individuelle Beihilfe verzichtet. Die Entscheidung für die pauschale Beihilfe – kann später nicht widerrufen werden (bei Beamten auf Widerruf gilt sie aber nur für die Dauer der Ausbildung). Zu Problemen kommt es, wenn Beamte mit pauschaler Beihilfe in ein Bundesland ziehen, das keine pauschale Beihilfe gewährt.

Sie haben noch Fragen?

Unsere Experten sind für Sie da! Wir nehmen uns gerne Ihrer Fragen an, erklären Ihnen alle Details und beraten Sie zu Leistungen und Tarifen.

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