Unser Online-Begleiter im Überblick
"Vorbeugen ist besser als heilen!"
Dieses bekannte Sprichwort soll Hippokrates schon 400 v. Chr. formuliert haben. Er bezeichnete die Prävention, also die vorausschauende Vermeidung des Auftretens von Krankheiten, als wichtigste Aufgabe des Arztes.
Vorsorge durch Früherkennung
Die Behandlungs- und Heilungsmöglichkeiten sind oftmals besser, wenn eine Krankheit zu einem frühen Zeitpunkt erkannt wird. Für die häufigsten schweren Erkrankungen gibt es deswegen entsprechende Früherkennungs- bzw. Vorsorgeuntersuchungen. Mit professioneller moderner Diagnostik sollen Krankheiten oder deren Vorstufe entdeckt werden, bevor sie Beschwerden auslösen. Sie sind also grundsätzlich für augenscheinlich gesunde Personen gedacht.
Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen
Der Gesetzgeber hat nachweislich sinnvolle Vorsorgeuntersuchungen zu den häufigsten Krankheitsbildern in sogenannten gesetzlichen Programmen festgelegt. Nach diesen Programmen haben gesetzlich versicherte Frauen und Männer ab einem bestimmten Alter Anspruch auf Leistungen zur Früherkennung von Herz-Kreislauf-, Nierenerkrankungen und Diabetes mellitus (sog. "Check-up") sowie von bestimmten Krebserkrankungen. Für Schwangere, Neugeborene und Kinder sehen die gesetzlichen Programme darüber hinaus Vorsorgeuntersuchungen vor, die darauf abzielen, Entwicklungsverzögerungen oder -gefährdungen rechtzeitig zu erkennen und gegebenenfalls erforderliche Maßnahmen zur Frühbehandlung und Frühförderung einzuleiten.
Die folgenden Vorsorgeuntersuchungen gehören zu den gesetzlich eingeführten Programmen:
- Früherkennung von Herz- und Kreislauferkrankungen (ab dem 35. Lebensjahr)
- Diabetesvorsorge (ab 35. Lebensjahr)
- Früherkennung Hautkrebs (ab dem 35. Lebensjahr)
- Chlamydien-Screening bei jungen Frauen (bis 25 Jahre)
- Krebsvorsorge (Frauen ab 20. Lebensjahr/Männer ab 45. Lebensjahr)
- Früherkennung von Nierenkrankheiten (ab 35. Lebensjahr)
- Darmkrebsfrüherkennung (ab 50. Lebensjahr)
- Mammografie-Screening für Frauen zwischen 50 und 69 Jahren
- Schwangerschaftsvorsorge
- Kindervorsorge U1 bis U10
- Jugendgesundheitsuntersuchung im 14. Lebensjahr
Welche Vorsorgeuntersuchungen werden erstattet?
DBV unterstützt und fördert selbstverständlich die Durchführung aller Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen. Damit Ihre Gesundheit langfristig gesichert ist, erstattet DBV Ihnen die Kosten der vom Gesetzgeber vorgesehenen Vorsorgeuntersuchungen. Dies erfolgt für Versicherte im Tarif BS und Vision B sogar ohne Anrechnung der Kosten auf Selbstbehalt oder Beitragsrückerstattung. Außerdem verzichtet DBV auf die Einhaltung der Altersgrenzen, die der Gesetzgeber vorgibt.
Darüber hinaus hat DBV einige Vorsorgeuntersuchungen in sein Leistungsangebot aufgenommen, die über den gesetzlichen Rahmen hinausgehen. Diese stellen wir also den Untersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen gleich und erstatten sie ebenfalls ohne Anrechnung der Kosten auf Selbstbehalt und Beitragsrückerstattung. In der Übersicht „Informationen zu Vorsorgeuntersuchungen“ sind diese Untersuchungen mit einem Stern kenntlich gemacht.
Hinweis für Beihilfeberechtigte
Beachten Sie bitte, dass bei Ihrer privaten Krankheitskostenversicherung nur ein prozentualer Versicherungsschutz besteht und für den anderen Teil der Kosten Ihre Beihilfefestsetzungsstelle zuständig ist. Bitte nehmen Sie Kontakt mit Ihrer zuständigen Beihilfefestsetzungsstelle auf, um zu klären, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang die Kosten für Vorsorgeuntersuchungen beihilfefähig sind.
Die Möglichkeiten im Bereich der Vorsorgeuntersuchungen werden immer zahlreicher und unübersichtlicher. Längst nicht alle angebotenen Vorsorgeuntersuchungen, Check-Ups oder auch Gesundheits-Checks entsprechen den vom Gesetzgeber klar umrissenen Programmen und nicht jede ist unumstritten sinnvoll.
Damit Sie sicher sein können, dass wir die Kosten für die von Ihrem Arzt empfohlene Vorsorgeuntersuchung erstatten, sprechen Sie Ihren Arzt vor der Untersuchung auf die gesetzlich eingeführten Programme an und zeigen Sie ihm unser Leistungsangebot Vorsorge.
Sie können es unter dem folgenden Link Link auf pdf „Unser Leistungsangebot Vorsorge“ ausdrucken und mitnehmen oder es Ihrem Arzt auf Ihrem Smartphone oder Tablet zeigen. Bitte beachten Sie, dass sich die hier genannten Altersgrenzen auf die gesetzlich eingeführten Programme beziehen. Auf die Einhaltung dieser Altersgrenzen verzichtet DBV.
IGeL-Leistungen (individuelle Gesundheitsleistungen)
Neben den Vorsorgeuntersuchungen, die zu den gesetzlichen Programmen und unserem Leistungskatalog zählen, bieten Arztpraxen häufig zusätzliche Extras an. Dabei handelt es sich um so genannte IGeL-Leistungen, deren Nutzen in vielen Fällen umstritten ist. Teilweise erstatten wir IgeL-Leistungen, aber hierzu muss der individuelle Fall betrachtet werden. Bitte beachten Sie, dass eine etwaige Erstattung von IGeL-Leistungen, auf den Selbstbehalt und die Beitragsrückerstattung angerechnet wird.
Hinweis für Beihilfeberechtigte:
Beachten Sie bitte, dass bei Ihrer privaten Krankheitskostenversicherung nur ein prozentualer Versicherungsschutz besteht und für den anderen Teil der Kosten Ihre Beihilfefestsetzungsstelle zuständig ist. Bitte nehmen Sie Kontakt mit Ihrer zuständigen Beihilfefestsetzungsstelle auf, um zu klären, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang die Kosten für IGeL-Leistungen beihilfefähig sind.
Tipp:
Wenn Ihnen Ihr Arzt zu einer Vorsorgeuntersuchung rät, die Sie nicht in unserem Leistungsangebot aufgeführt finden und sicher sein wollen, ob die Untersuchung erstattet wird, rufen Sie uns an, bevor Sie eine solche Vorsorgeuntersuchung vornehmen lassen. Unter 0221 148-41012 sind wir gerne für Sie da. Haben Sie medizinische Fragen zu einer angeratenen Vorsorgeuntersuchung, stehen Ihnen unsere Experten an der medizinischen Hotline unter 0221 148-41444 zur Verfügung.
Sie können „vorbildlich vorsorgen“
Zum einen sollten Sie regelmäßig aus dem großen Angebot von Vorsorgeuntersuchungen die individuell sinnvollen wahrnehmen. Zum anderen sind aber auch gesunde Ernährung und ausreichend Bewegung ein sehr wichtiger Teil der gesundheitlichen Prävention. Ein möglichst gesunder Lebensstil kann einen größeren Effekt erzielen, als möglichst viele Vorsorgeuntersuchungen und die Wahrscheinlichkeit erhöhen, die Gesundheit bis ins hohe Alter zu erhalten. Idealerweise ergänzen sich beide Systeme.
Empfohlene Impfungen und Hinweise für Beihilfeberechtigte
Impfungen gehören zu den wichtigsten und wirksamsten präventiven Maßnahmen, die in der Medizin zur Verfügung stehen. Moderne Impfstoffe sind gut verträglich und unerwünschte Arzneimittelnebenwirkungen werden nur in seltenen Fällen beobachtet. Unmittelbares Ziel der Impfung ist es, den Geimpften vor einer ansteckenden Krankheit zu schützen. Schutzimpfungen haben nicht nur eine Wirkung auf die geimpften Personen (Individualschutz), sondern können indirekt auch nicht geimpfte Menschen vor einer Erkrankung schützen, da sie die weitere Verbreitung einer Infektionskrankheit stoppen oder verringern.
Empfohlene Impfungen
Es gibt in Deutschland keine Impfpflicht. Umso wichtiger sind geprüfte Empfehlungen unabhängiger Experten. Das Bundesgesundheitsministerium für Gesundheit hat dafür ein unabhängiges Gremium von Experten berufen, die fundierte Empfehlungen darüber abgeben, welche Impfungen sinnvoll sind: Die ständige Impfkommission am Robert-Koch-Institut (STIKO). Dieses Expertengremium prüft regelmäßig, welche Impfungen von hohem Wert für den Gesundheitsschutz des Einzelnen und der Allgemeinheit sind, um übertragbaren Krankheiten vorzubeugen.
DBV übernimmt die Kosten für die von der STIKO empfohlenen Schutzimpfungen. Ausnahme sind: Schutzimpfungen für private Auslandsreisen! Diese sind vom Versicherungsschutz ausgenommen.
Gängige, von der STIKO empfohlene Impfprogramme sind z.B. Masern, Mumps, Röteln, HPV (Impfung gegen Gebärmutterhalskrebs für Mädchen zwischen 9 und 14 Jahren), FSME (Impfung gegen Zeckenbiss), Grippe und Hepatitis B.
Sind Sie unsicher, ob die Kosten für eine bestimmte Schutzimpfung erstattet werden können, rufen Sie uns an unter 0221 148-41012. Haben Sie medizinische Fragen zu einer angeratenen Vorsorgeuntersuchung, stehen Ihnen unsere Experten an der medizinischen Hotline unter 0221 148-41444 zur Verfügung. Wir gerne für Sie da!
Hinweis für Beihilfeberechtigte:
Beachten Sie bitte, dass bei Ihrer privaten Krankheitskostenversicherung nur ein prozentualer Versicherungsschutz besteht und für den anderen Teil der Kosten Ihre Beihilfefestsetzungsstelle zuständig ist. Bitte nehmen Sie Kontakt mit Ihrer zuständigen Beihilfefestsetzungsstelle auf um zu klären, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang die Kosten für Schutzimpfungen beihilfefähig sind.