Die Autoversicherung mit Rundum-Schutz Sicher unterwegs im Auto
- Leistungsstarke Tarife zu günstigen Konditionen
- Persönliche Betreuung und exklusiver Service bei Unfall oder Panne
Wenn Sie sich jetzt für einen Wechsel zur DBV und für einen unserer leistungsstarken Kfz-Tarife mobil komfort oder mobil kompakt entscheiden, sichern Sie sich einen Willkommensrabatt von 10% auf den Versicherungsbeitrag.
Autofahrer sollten frühzeitig für einen ausreichenden und soliden Versicherungsschutz sorgen: Mit der Versicherung mobil komfort sind Sie mit umfangreichen Leistungen komfortabel abgesichert – mobil kompakt bietet Ihnen eine solide Absicherung zum günstigen Preis.
Kfz-Haftpflichtversicherung
Voll- und Teilkaskoversicherung
Die Kfz-Tarife unserer Autoversicherungen im Vergleich
Tarif "mobil komfort"
Tarif "mobil kompakt"
Leistungen Haftpflicht
Teilkaskoleistungen – (Leistungsauszug)
Leistungen Vollkasko - (Leistungsauszug)
Sie interessieren sich für eine Kfz-Versicherung mit extra günstigen Beiträgen?
Dann ist die Kfz-Versicherung mobil online von AXA mit einer Online Vertragsführung genau das Richtige für Sie: Unser Internettarif mit digitalen Servicezugang.
Begleitetes Fahren bedeutet, dass Jugendliche schon ab 17 Jahren unter Aufsicht eines Erwachsenen Auto fahren dürfen. Dabei profitieren die Fahranfänger von den Erfahrungen ihrer Beifahrer. Und mit der DBV auch von besonders günstigen Konditionen.
Junge Autofahrer verursachen häufiger Unfälle als Fahrer mit Erfahrung – das zeigt die Statistik. Deshalb zahlen die Jungen auch mehr für ihre Autoversicherung. Das Alter allein sagt jedoch noch nichts über das Fahrverhalten aus – das Punktekonto in Flensburg schon.
Als junger Versicherungsnehmer zwischen 20 und 23 Jahren erhalten Sie deshalb bei der DBV einen Rabatt auf Ihre Kraftfahrtversicherung, wenn Sie keine Punkte auf Ihrem Konto beim Kraftfahrt-Bundesamt haben.
Mit der Teilkaskoversicherung genießen Sie z.B. Versicherungsschutz für Schäden durch Brand, Diebstahl, Explosion, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Zusammenstoß mit Tieren, Glasbruch und Tierbissschäden sowie deren Folgeschäden (in mobil kompakt bis 3.000 EUR). Mit der Vollkaskoversicherung sind Sie so noch umfassender abgesichert. So gilt Ihr Schutz auch bei selbst verursachten Unfällen und mut- und böswilliger Beschädigung durch Dritte. In mobil komfort sind Sie in der Vollkasko sogar gegen praktisch alle anderen denkbaren Schäden versichert, abgesehen von minimalen, vertraglich festgeschriebenen Ausnahmen wie z.B. Schäden durch Vorsatz oder Kriegsereignisse.
Nein, einen Schadenfreiheitsrabatt gibt es nur in der Kfz-Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung.
Ob sich eine Vollkaskoversicherung lohnt, ist immer im Einzelfall zu prüfen. Oft wird die Vollkaskoversicherung für die ersten vier Jahre empfohlen. Um festzustellen, ob sich für das Fahrzeug eine Vollkaskoversicherung lohnt, raten wir Ihnen, den Mehrbeitrag für die Vollkaskoversicherung zu ermitteln und diesen Betrag dann dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs gegenüber zu stellen. Mit diesen Informationen wird Ihnen die Entscheidung leichter fallen: Denn zum einen kann der Beitrag für die Vollkasko in Abhängigkeit von der Typklasse, Ihren persönlichen Tarifmerkmalen und dem erreichten Schadenfreiheitsrabatt sehr unterschiedlich ausfallen und zum anderen bekommen Sie in der Regel nur den Wiederbeschaffungswert ersetzt.
Die Vollkaskoversicherung beinhaltet den vollen Versicherungsumfang einer Teilkaskoversicherung.
Nein, mit der beitragsfreien Ruheversicherung gewähren wir Ihnen während der Dauer der Außerbetriebsetzung eingeschränkten Versicherungsschutz, wenn das Fahrzeug in einem Einstellraum (z. B. einer Einzel- oder Sammelgarage) oder auf einem umfriedeten Abstellplatz (z. B. einem geschlossenen Hofraum) abgestellt wird. Der Ruheversicherungsschutz umfasst die Kfz-Haftpflichtversicherung, die Teilkaskoversicherung, wenn für das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Außerbetriebsetzung eine Voll- oder eine Teilkaskoversicherung bestand, sowie die Kfz-Umweltschadenversicherung
Die Grüne Karte dient als Nachweis Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung in Ländern, mit denen Regulierungsabkommen über Internationale Versicherungen für den Kraftverkehr bestehen. Der Geltungsbereich wird auf der Grünen Versicherungskarte genau gekennzeichnet.
Bei Fahrten in Länder der Europäischen Union ist die Grüne Karte nicht mehr erforderlich.
Zur Zulassung oder Umschreibung eines Fahrzeugs benötigen Sie eine eVB-Nummer, den Fahrzeugbrief, den Fahrzeugschein mit gültigem TÜV-Eintrag, im Falle eines abgemeldeten Kraftfahrzeugs die Abmeldebescheinigung, eine Bescheinigung der Abgasuntersuchung (AU) sowie der letzten Hauptuntersuchung (HU), den Personalausweis des Fahrzeughalters oder einen Pass mit Meldebestätigung, bei Erledigung durch Dritte eine Vollmacht zur Zulassung und den Personalausweis des Halters und des Fahrzeuganmelders. Bei Minderjährigen sind eine schriftliche Einwilligung beider Erziehungsberechtigter und deren Personalausweise erforderlich. Zur Abmeldung eines Fahrzeugs benötigen Sie außer der Versicherungsbestätigung dieselben Unterlagen
Bei einer Unterbrechung des Versicherungsschutzes bis zu einem halben Jahr wird bei Fortführung des Vertrags in demselben Kalenderjahr die nächsthöhere Rabattstufe berücksichtigt. Bei Unterbrechungen bis zu 10 Jahren bleibt die Schadenfreiheitsklasse in der bisherigen Höhe erhalten.
Wenn Sie Ihr Fahrzeug wechseln, wird eine neue Versicherungsbestätigung (eVB, früher Doppelkarte) ausgestellt und ein Änderungsantrag aufgenommen. Der bereits bezahlte Beitrag für das "alte" Fahrzeug wird bei der Erstellung der Abrechnung für das "neue" Fahrzeug berücksichtigt.
Kurzzeitkennzeichen zur einmaligen Verwendung für eine Probe- oder Überführungsfahrt mit einer Dauer von bis zu 5 Tagen werden von der Zulassungsstelle zugeteilt. Dieses Kennzeichen müssen Sie sich auf eigene Kosten besorgen. Der Zulassungsstelle vorzulegen ist die eVB-Nummer über das Bestehen einer Kfz-Haftpflichtversicherung.
Die DBV bietet einen individuell auf ihre jeweilige Risikosituation ausgerichteten Tarif. Diese Risikosituation wird beispielsweise beeinflusst durch die jährlich gefahrenen Kilometer, das selbst genutzte Wohneigentum, die weiteren Nutzer und das Alter des Fahrzeugs bei Erwerb.