Haftung für Soldaten Schutz im Dienst
- Umfangreicher und flexibler Versicherungsschutz
- Inklusive passivem Rechtsschutz bei unbegründeten oder überzogenen Forderungen
Für Schäden, die Sie im Dienst verursachen, ist die Haftung nach § 24 Soldatengesetz geregelt. Sie haften dem Bund gegenüber für Schäden, die Sie dem Bund direkt oder indirekt aufgrund einer Dienstpflichtverletzung zugefügt haben.
Wer einem anderen Schaden zufügt und dafür haftet, muss den Schaden ersetzen. Dies gilt sowohl für Ihren privaten als auch Ihren dienstlichen Bereich. Zum Glück sind es in der Regel nur kleine Missgeschicke, die einen Schaden verursachen. Wenn allerdings Schäden an hohen Sachwerten entstehen oder gar Personen zu Schaden kommen, geht es schnell um hohe Summen, die ersetzt werden müssen.
Auch Soldatinnen und Soldaten bilden hierbei keine Ausnahme.
Regresshöhe bei Soldaten
Die derzeit gültigen Richtlinien für die Einziehung von Schadenersatzforderungen der Bundeswehr „Einziehungsrichtlinien“ definieren die Schwere der Schuld und damit die Höhe der Ersatzforderungen. Bei vorsätzlicher Schädigung des Dienstherrn haftet der Soldat in unbegrenzter Höhe. Hat er die Dienstpflichtverletzung zwar wissentlich in Kauf genommen, wollte aber den Dienstherrn nicht schädigen, beträgt die Regressnahme sechs brutto Monatsgehälter. Bei grob fahrlässigem Verhalten beträgt sie immer noch drei Monatsgehälter. Nur bei einfacher Fahrlässigkeit haftet er nicht. Da ist es besser, Sie sichern sich vorher ab.
Um sich vor den finanziellen Folgen einer Schadenersatzforderung durch den Dienstherrn zu schützen, empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Diensthaftpflichtversicherung, idealerweise in Kombination mit einer Privathaftpflichtversicherung. Dadurch sind Sie vor Schäden geschützt, die sich aus Ihrer dienstlichen Tätigkeit ergeben. Ein wichtiger Bestandteil ist neben dem Schadenausgleich der „passive“ Rechtsschutz, der die Kosten bei der Abwehr unbegründeter Regress-Forderungen trägt. Mitglieder des Deutschen BundeswehrVerbandes e.V. sind über die „obligatorische Diensthaftpflichtversicherung“ der DBV ausreichend abgesichert. Für Nichtmitglieder besteht die Möglichkeit, die preisgünstige und hochwertige Diensthaftpflichtversicherung der DBV zu vereinbaren.
Mit der Diensthaftpflichtversicherung sind Sie schon als Dienstanfänger perfekt abgesichert. Wir bieten Ihnen eine Versicherungssumme von bis zu 60 Millionen Euro für den dienstlichen Bereich.
Von Aachen bis Zweibrücken: Finden Sie Ihren zuständigen Ansprechpartner für Ihren Standort. Ihr zuständiger Empfehlungsvertragsbeauftragter (EVB) berät Sie gerne!
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