Wer einem anderen einen Schaden zufügt und dafür haftbar ist, muss den Schaden ersetzen. Dies gilt im privaten wie im dienstlichen Bereich. Zum Glück sind es in der Regel nur kleine Missgeschicke, die einen Schaden verursachen. Wenn allerdings Schäden an hohen Sachwerten entstehen oder gar Personen zu Schaden kommen, geht es schnell um hohe Summen, die ersetzt werden müssen.
Dies gilt auch in Ihrer verantwortungsvollen Tätigkeit bei der Landespolizei, Bundespolizei, Zoll, Straf und Justizvollzugsdienst oder Berufsfeuerwehr.
Hier gibt es jedoch eine Besonderheit: Für Sie haftet während Ihrer Tätigkeit Ihr Dienstherr. Im Rahmen der sogenannten Amtshaftung (§ 839 BGB i. V. m. Art. 34 GG) kann der Dienstherr Sie allerdings in Regress nehmen. Das heißt: Bei (grob) fahrlässiger Pflichtverletzung haften Sie persönlich mit Ihrem Vermögen! Und das kann erhebliche finanzielle Folgen für Sie haben. Und da ist Vorsicht besser als Nachsicht.