Wenn Sie bereits über eine private Haftpflichtversicherung verfügen, ist diese in der Regel auch im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit gültig. Allerdings bieten private Haftpflichtversicherungen in der Regel nicht den gleichen Schutz wie eine spezielle Diensthaftpflichtversicherung.
Die Diensthaftpflichtversicherung bietet Schutz für Schäden, die während Ihrer Dienstzeit entstehen. Die private Haftpflichtversicherung springt während dieser Zeit nicht ein. Laut Grundgesetz muss Ihr Dienstherr bei Amtspflichtverletzungen einspringen.
Allerdings besteht die Möglichkeit, dass Ihr Dienstherr Sie zur Verantwortung zieht und in Regress nimmt, wenn vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln festgestellt wird.
In solchen Fällen werden Sie für die entstandenen Schäden mitverantwortlich und haftbar gemacht. Das bedeutet, dass Sie beispielsweise für Gerichtskosten und Schadensersatzforderungen aufkommen müssten. Die Kosten können sehr hoch liegen.
Vor allem, wenn bei einem Unfall eines Kindes Reha-Maßnahmen, Schmerzensgeld oder eine lebenslange Invaliditätsrente entsteht. Mit einer Diensthaftpflichtversicherung übernimmt diese die Kosten im Falle grober Fahrlässigkeit.