Warum ist die Diensthaftpflichtversicherung so wichtig?
Ob privat oder im Dienst: schon eine kurze Unachtsamkeit oder ein kleiner Fehler von Ihnen kann massiven Schaden anrichten, für den Sie in vollem Umfang haften. Gerade wenn Menschen zu Schaden kommen, kann der Anspruch auf Schadensersatz in die Millionen gehen.
Deshalb ist die Kombination aus Privater Haftpflichtversicherung und dem Zusatzbaustein der Diensthaftpflichtversicherung für Beschäftigte des Öffentlichen Dienstes unverzichtbar: Sie kommt auf, wenn Sie folgende Schäden verursachen:
- Sachschäden
- Personenschäden
- Vermögensschäden
Die Versicherung schützt so vor finanziellen Folgen, die im schlimmsten Fall existenzbedrohend sein können.
Wer braucht eine Diensthaftpflichtversicherung und wer kann sie abschließen?
Alle Beschäftigten im Öffentlichen Dienst können eine Diensthaftpflichtversicherung abschließen. Dies ist besonders für Beschäftigte sinnvoll, die im Rahmen ihrer betrieblichen Tätigkeit Personen-, Sach- oder Vermögensschäden verursachen können. Dazu gehören z. B. folgende Berufsgruppen:
Was ist der Unterschied zwischen einer Berufshaftpflichtversicherung, einer Diensthaftpflichtversicherung und einer Amtshaftpflichtversicherung?
Der Unterschied zwischen diesen Haftpflichtversicherungen liegt im Anwendungsbereich.
Praxisbeispiele für die Dienst- und Vermögensschadenhaftpflicht
Um hohen Schadensersatz zu vermeiden, sollten Sie als Beschäftigter im Öffentlichen Dienst – oder versichert bei Ihrem Partner – unbedingt auf eine zusätzliche Diensthaftpflichtversicherung zurückgreifen. Folgende Beispiele für Haftungsrisiken zeigen, wie wichtig diese ist.
Diensthaftpflichtversicherung: schützt Lehrer vor Folgen einer Aufsichtsverletzung
Ein Physiklehrer lässt seine Klasse einen Versuch aufbauen. Dabei erklärt er die Versuchsanordnung nicht ausführlich genug. In der Folge verwenden die Schüler die teuren Messgeräte nicht richtig. Diese überhitzen so stark, dass sie Schaden nehmen und ersetzt werden müssen.
Polizist: auf Nummer Sicher mit der Diensthaftpflichtversicherung
Während einer Einsatzfahrt verursacht ein Polizeibeamter einen Verkehrsunfall, bei dem Personen- und Sachschäden entstehen. Das Gericht urteilt, dass er grob fahrlässig gehandelt hat und daher für den Schaden haften muss.
Soldat: Diensthaftpflichtversicherung schützt bei Bedienfehlern
Ein Soldat der Bundeswehr bedient während einer Ausbildungsübung ein gepanzertes Fahrzeug nicht vorschriftsgemäß. Aufgrund eines technischen Bedienfehlers wird der Antrieb des Fahrzeugs stark beschädigt. Die Reparatur verursacht Kosten in fünfstelliger Höhe. Da der Fehler im Rahmen des Dienstes geschah, haftet der Soldat persönlich.
Diensthaftpflichtversicherung sichert im Jugendamt ab
Ein Bediensteter des Jugendamtes verletzt seine Aufsichtspflicht im Rahmen der Familienbetreuung. Ein Kind, für das er Verantwortung trägt, erleidet dadurch einen Unfall – für die entstehenden Behandlungskosten muss der Jugendamtsbedienstete aufkommen.
Auch in der allgemeinen Verwaltung wichtig: unsere Diensthaftpflichtversicherung
Vergisst ein Bediensteter der allgemeinen Verwaltung Ansprüche seiner Behörde rechtzeitig geltend zu machen, verjähren die Forderungen und der Anspruch.
Diensthaftpflichtversicherung rettet im Finanzamt viel Geld
Zögert ein Bediensteter des Finanzamts die Vollstreckung des Steuerbescheids zu lange hinaus, verjährt die Steuerschuld und dem Staat entgehen Steuereinnahmen.
Absicherung dank Diensthaftpflichtversicherung im Ordnungsamt
Entzieht ein Bediensteter des Ordnungsamts einem Gastwirt ungerechtfertigt die Gaststättenerlaubnis, kann der Gastwirt den Gewinnausfall einklagen.
Flexibel und sicher: Unsere Online-Pakete und Leistungen für Ihren Dienst-Haftpflichtschutz
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Grundschutz
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Gut versichert
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Leistungen (Highlights) der Privathaftpflichtversicherung
Baustein Diensthaftpflicht (wählbar)
Versicherungssumme bis 60 Mio. Euro pauschal für Personen- und Sachschäden (z. B. an Schuleigentum, durch Schul-/Diensthunde oder -pferde, durch Waffen/Munition, durch Maschinen, Geräte sowie Luft- und Wasserfahrzeuge)



Geräteregress und Regress bei nicht versicherungspflichtigen Dienstfahrzeugen



Leistung bei Abhandenkommen nicht persönlicher Ausrüstungsgegenstände bis jew. 100.000 Euro (persönliche Ausrüstungsgegenstände bis zu 5.000 Euro)



Weltweiter Schutz, ohne zeitliche Begrenzung



Nachhaftung bis zu fünf Jahre nach Ausscheiden aus dem Dienst



Baustein Vermögensschadenhaftpflicht (wählbar)
Versicherungssumme bis 25.000 €



Leistung bei Kassenfehlbeträgen bis 2.000 Euro



Weltweiter Schutz, ohne zeitliche Begrenzung



Nachhaftung bis zu fünf Jahre nach Ausscheiden aus dem Dienst



Rückwärtsversicherung ohne zeitliche Begrenzung



Für welche Schäden kommt die Diensthaftpflichtversicherung auf und für welche nicht?
Diese Schäden deckt die Diensthaftpflichtversicherung ab
Die Diensthaftpflichtversicherung ist sinnvoll, um folgende potentielle Schäden abzudecken:
Was ist bei der Diensthaftpflichtversicherung nicht versichert?
Bei der Diensthaftpflichtversicherung sind folgende Schäden nicht versichert:
- Schäden, die unter Vorsatz verursacht wurden
- Schäden, die durch eine Tätigkeit verursacht wurden, die nicht im Rahmen des Öffentlichen Dienstes liegen (dienstlich zulässige Tätigkeiten wie Lehre, Mediation, Gutachten sich mitversichert, diese können durchaus außerhalb des ÖD stattfinden)
- Schäden, die durch eine Tätigkeit verursacht wurden, die gegen geltendes Recht verstößt
Die optimale Kombi für umfassenden Haftpflichtschutz
Weitere Vorteile der Diensthaftpflichtversicherung
Die Bausteine Dienst- und Vermögensschadenhaftpflicht
Unsere Beratung: kompetent und persönlich
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