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Eine Person in Schutzkleidung hängt gesichert an einem Seil vor blauem Himmel, mit Kletter- und Sicherungsausrüstung ausgestattet.

Diensthaftpflichtversicherung für Beschäftigte im Öffentlichen Dienst Schon ab 1,94 € im Monat

  • Bis zu 60 Millionen Euro Versicherungssumme
  • Sehr guter Schutz laut dem größten Vergleichsportal 
  • Privathaftpflicht mit Diensthaftpflicht
  • Täglich kündbar

Warum ist die Diensthaftpflichtversicherung so wichtig?

Ob privat oder im Dienst: schon eine kurze Unachtsamkeit oder ein kleiner Fehler von Ihnen kann massiven Schaden anrichten, für den Sie in vollem Umfang haften. Gerade wenn Menschen zu Schaden kommen, kann der Anspruch auf Schadensersatz in die Millionen gehen.

Deshalb ist die Kombination aus Privater Haftpflichtversicherung und dem Zusatzbaustein der Diensthaftpflichtversicherung für Beschäftigte des Öffentlichen Dienstes unverzichtbar: Sie kommt auf, wenn Sie folgende Schäden verursachen:

  • Sachschäden
  • Personenschäden
  • Vermögensschäden

Die Versicherung schützt so vor finanziellen Folgen, die im schlimmsten Fall existenzbedrohend sein können.

Wer braucht eine Diensthaftpflichtversicherung und wer kann sie abschließen?

Alle Beschäftigten im Öffentlichen Dienst können eine Diensthaftpflichtversicherung abschließen. Dies ist besonders für Beschäftigte sinnvoll, die im Rahmen ihrer betrieblichen Tätigkeit Personen-, Sach- oder Vermögensschäden verursachen können. Dazu gehören z. B. folgende Berufsgruppen:

  • Polizeibeamte
  • Berufsfeuerwehr
  • Lehrer
  • Erzieher
  • Pflegekräfte
  • Juristen
  • Soldaten
  • Zollbeamte
  • Justizbeamte und Justizangestellte
  • Richter
  • Verwaltungsbeamte und Verwaltungsangestellte
  • Staatsanwälte
  • Arbeiter- /innen

Was ist der Unterschied zwischen einer Berufs­haftpflicht­versicherung, einer Dienst­haftpflicht­versicherung und einer Amts­haftpflicht­versicherung?

Der Unterschied zwischen diesen Haftpflichtversicherungen liegt im Anwendungsbereich.

Berufshaftpflichtversicherung

Die Berufshaftpflichtversicherung schützt den Versicherten vor den finanziellen Folgen von Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die er im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit verursacht.

Diensthaftpflichtversicherung

Die Diensthaftpflichtversicherung schützt Beschäftigte im öffentlichen Dienst vor den finanziellen Folgen von Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die sie im Rahmen ihrer dienstlichen Tätigkeit verursachen. 

Da der Dienstherr zwar grundsätzlich gegenüber Dritten haften muss, den Schaden aber beim Schadensstifter regressieren kann, ist eine Diensthaftpflichtversicherung für die Beschäftigten obligatorisch.

Amtshaftpflichtversicherung

Die Amtshaftpflichtversicherung ist eine Diensthaftpflichtversicherung für Beamte. Der Umfang ist dabei derselbe wie für Beschäftigte im öffentlichen Dienst.

Der einzige Unterschied zwischen den beiden Versicherungen ist, dass die Bezeichnung „Diensthaftpflichtversicherung“ für alle Beschäftigten im öffentlichen Dienst gilt, während der Begriff „Amtshaftpflichtversicherung“ nur für Beamte verwendet wird.

Praxisbeispiele für die Dienst- und Vermögensschadenhaftpflicht

Um hohen Schadensersatz zu vermeiden, sollten Sie als Beschäftigter im Öffentlichen Dienst – oder versichert bei Ihrem Partner – unbedingt auf eine zusätzliche Diensthaftpflichtversicherung zurückgreifen. Folgende Beispiele für Haftungsrisiken zeigen, wie wichtig diese ist.

Diensthaftpflichtversicherung: schützt Lehrer vor Folgen einer Aufsichtsverletzung

Ein Physiklehrer lässt seine Klasse einen Versuch aufbauen. Dabei erklärt er die Versuchsanordnung nicht ausführlich genug. In der Folge verwenden die Schüler die teuren Messgeräte nicht richtig. Diese überhitzen so stark, dass sie Schaden nehmen und ersetzt werden müssen.

Polizist: auf Nummer Sicher mit der Diensthaftpflichtversicherung

Während einer Einsatzfahrt verursacht ein Polizeibeamter einen Verkehrsunfall, bei dem Personen- und Sachschäden entstehen. Das Gericht urteilt, dass er grob fahrlässig gehandelt hat und daher für den Schaden haften muss.

Soldat: Diensthaftpflichtversicherung schützt bei Bedienfehlern

Ein Soldat der Bundeswehr bedient während einer Ausbildungsübung ein gepanzertes Fahrzeug nicht vorschriftsgemäß. Aufgrund eines technischen Bedienfehlers wird der Antrieb des Fahrzeugs stark beschädigt. Die Reparatur verursacht Kosten in fünfstelliger Höhe. Da der Fehler im Rahmen des Dienstes geschah, haftet der Soldat persönlich.

Diensthaftpflichtversicherung sichert im Jugendamt ab

Ein Bediensteter des Jugendamtes verletzt seine Aufsichtspflicht im Rahmen der Familienbetreuung. Ein Kind, für das er Verantwortung trägt, erleidet dadurch einen Unfall – für die entstehenden Behandlungskosten muss der Jugendamtsbedienstete aufkommen.

Auch in der allgemeinen Verwaltung wichtig: unsere Diensthaftpflichtversicherung

Vergisst ein Bediensteter der allgemeinen Verwaltung Ansprüche seiner Behörde rechtzeitig geltend zu machen, verjähren die Forderungen und der Anspruch.

Diensthaftpflichtversicherung rettet im Finanzamt viel Geld

Zögert ein Bediensteter des Finanzamts die Vollstreckung des Steuerbescheids zu lange hinaus, verjährt die Steuerschuld und dem Staat entgehen Steuereinnahmen. 

Absicherung dank Diensthaftpflichtversicherung im Ordnungsamt

Entzieht ein Bediensteter des Ordnungsamts einem Gastwirt ungerechtfertigt die Gaststättenerlaubnis, kann der Gastwirt den Gewinnausfall einklagen.

Flexibel und sicher: Unsere Online-Pakete und Leistungen für Ihren Dienst-Haftpflichtschutz

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Leistungen (Highlights) der Privathaftpflichtversicherung

Versicherungssumme

5 Mio.

30 Mio. €

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Privathaftpflicht-Schutz im Ausland

3 Jahre in Europa,
1 Jahr weltweit

zeitlich unbegrenzt in Europa,
5 Jahre weltweit

zeitlich unbegrenzt weltweit

Privater und dienstlicher Schlüsselverlust

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Forderungsausfalldeckung inkl. Rechtsschutz

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wählbar
bis 30 Mio. €

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bis 60 Mio. €

Schäden an geliehenen und gemieteten Sachen

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Baustein Diensthaftpflicht (wählbar)

Versicherungssumme bis 60 Mio. Euro pauschal für Personen- und Sachschäden (z. B. an Schuleigentum, durch Schul-/Diensthunde oder -pferde, durch Waffen/Munition, durch Maschinen, Geräte sowie Luft- und Wasserfahrzeuge)

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Geräteregress und Regress bei nicht versicherungspflichtigen Dienstfahrzeugen

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Leistung bei Abhandenkommen nicht persönlicher Ausrüstungsgegenstände bis jew. 100.000 Euro (persönliche Ausrüstungsgegenstände bis zu 5.000 Euro)

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Weltweiter Schutz, ohne zeitliche Begrenzung

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Nachhaftung bis zu fünf Jahre nach Ausscheiden aus dem Dienst

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Baustein Vermögensschadenhaftpflicht (wählbar)

Versicherungssumme bis 25.000 €

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Leistung bei Kassenfehlbeträgen bis 2.000 Euro

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Weltweiter Schutz, ohne zeitliche Begrenzung

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Nachhaftung bis zu fünf Jahre nach Ausscheiden aus dem Dienst

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Rückwärtsversicherung ohne zeitliche Begrenzung

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Für welche Schäden kommt die Diensthaftpflichtversicherung auf und für welche nicht?

Diese Schäden deckt die Diensthaftpflichtversicherung ab

Die Diensthaftpflichtversicherung ist sinnvoll, um folgende potentielle Schäden abzudecken:

  • Personenschäden: Ein Kind wird bei einer Jugendamtsbetreuung verletzt, weil die Aufsichtspflicht verletzt wurde
  • Sachschäden: Schulgeräte werden durch fehlerhafte Anweisung des Lehrers beschädigt
  • Vermögensschäden (bis 5.000 €, mit Zusatzbaustein “Vermögensschadenhaftpflicht” bis zu 500.000 €): Ein Beamter im Finanzamt versäumt die Vollstreckung – der Staat verliert Steuereinnahmen
  • Schäden bei grober Fahrlässigkeit: Polizist verursacht bei Einsatzfahrt einen Unfall – das Gericht erkennt grobe Fahrlässigkeit
  • Schlüsselverlust (dienstlich/privat): Verlust eines Dienstschlüssels und daraus resultierender Austausch aller Schließanlagen
  • Geräteregress: Zerstörung eines nicht versicherungspflichtigen Dienstfahrzeugs durch eigenes Verschulden
  • Schäden durch Diensttiere, Waffen oder Maschinen: Diensthund verursacht einen Sachschaden – der Halter ist geschützt
  • Fehlerhafte Verwaltungsakte: Ein Ordnungsbeamter entzieht unrechtmäßig eine Gaststättenerlaubnis – Gewinnausfall für den Betreiber
  • Nachhaftung bis 5 Jahre nach Dienstende: Versicherungsschutz bleibt auch nach dem Ausscheiden aus dem öffentlichen Dienst bestehen

Was ist bei der Diensthaftpflichtversicherung nicht versichert?

Bei der Diensthaftpflichtversicherung sind folgende Schäden nicht versichert:

  • Schäden, die unter Vorsatz verursacht wurden
  • Schäden, die durch eine Tätigkeit verursacht wurden, die nicht im Rahmen des Öffentlichen Dienstes liegen (dienstlich zulässige Tätigkeiten wie Lehre, Mediation, Gutachten sich mitversichert, diese können durchaus außerhalb des ÖD stattfinden)
  • Schäden, die durch eine Tätigkeit verursacht wurden, die gegen geltendes Recht verstößt

Die optimale Kombi für umfassenden Haftpflichtschutz

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Privathaftpflicht

Bis zu 60 Mio. Euro

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Diensthaftpflicht 

Bis zu 60 Mio. Euro

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Vermögensschadenhaftpflicht 

Bis 25.000 Euro

Weitere Vorteile der Diensthaftpflichtversicherung

  • Weltweit abgesichert
  • Verträge bequem online verwalten
  • Zusätzliche Bausteine für individuellen und flexiblen Schutz

Die Bausteine Dienst- und Vermögensschadenhaftpflicht 

  • haften für Sie bei berechtigten Ansprüchen durch Geschädigte.
  • wehren unberechtigte Ansprüche gegen Sie ab – wenn nötig auch vor Gericht.
  • leisten in den Tarifen M und L weltweiten Versicherungsschutz, ohne zeitliche Begrenzung.
  • bieten Nachhaftung bis zu fünf Jahre nach dem Ausscheiden aus dem Dienst/Beruf.
  • stehen allen Berufsgruppen des Öffentlichen Dienstes offen.

Häufige Fragen zur Diensthaftpflichtversicherung

Unsere Beratung: kompetent und persönlich

Die Experten der DBV ermitteln gemeinsam mit Ihnen Ihren optimalen Schutz: 

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