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Berufshaftpflichtversicherung sichert den beruflichen Einsatz am Seil umfassend ab

Diensthaftpflichtversicherung für Beschäftigte im Öffentlichen Dienst Schon ab 1,94 € im Monat*

  • Bis zu 60 Millionen Euro Versicherungssumme
  • Sehr guter Schutz laut dem größten Vergleichsportal 
  • Privathaftpflicht mit Diensthaftpflicht
  • Täglich kündbar

Warum ist die Diensthaftpflichtversicherung so wichtig?

Ob privat oder im Dienst: schon eine kurze Unachtsamkeit oder ein kleiner Fehler von Ihnen kann massiven Schaden anrichten, für den Sie in vollem Umfang haften. Gerade wenn Menschen zu Schaden kommen, kann der Anspruch auf Schadensersatz in die Millionen gehen. Deshalb ist die Kombination aus Privater Haftpflichtversicherung und Diensthaftpflichtversicherung für Beschäftigte des Öffentlichen Dienstes unverzichtbar: Sie kommt auf, wenn Sie folgende Schäden verursachen: 

  • Sachschäden
  • Personenschäden
  • Vermögensschäden

Die Versicherung schützt so vor finanziellen Folgen, die im schlimmsten Fall existenzbedrohend sein können.

Praxisbeispiele für die Dienst- und Vermögensschadenhaftpflicht

Um hohen Schadensersatz zu vermeiden, sollten Sie als Beschäftigter im Öffentlichen Dienst – oder versichert bei Ihrem Partner – unbedingt auf eine Diensthaftpflichtversicherung zurückgreifen. Folgende Beispiele zeigen, wie wichtig diese ist.

Flexibel und sicher: Unsere Online-Pakete und Leistungen für Ihren Dienst-Haftpflichtschutz

S

Grundschutz

M

Gut versichert

L

Premiumschutz

Leistungen (Highlights) der Privathaftpflichtversicherung

Versicherungssumme

5 Mio.

30 Mio. €

60 Mio. €

Privathaftpflicht-Schutz im Ausland

3 Jahre in Europa,
1 Jahr weltweit

zeitlich unbegrenzt in Europa,
5 Jahre weltweit

zeitlich unbegrenzt weltweit

Privater und dienstlicher Schlüsselverlust

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Forderungsausfalldeckung inkl. Rechtsschutz

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wählbar
bis 30 Mio. €

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bis 60 Mio. €

Schäden an geliehenen und gemieteten Sachen

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Baustein Diensthaftpflicht (wählbar)

• Versicherungssumme bis 60 Mio. Euro pauschal für Personen- und Sachschäden (z. B. an Schuleigentum, durch Schul-/Diensthunde oder -pferde, durch Waffen/Munition, durch Maschinen, Geräte sowie Luft- und Wasserfahrzeuge)
• Geräteregress und Regress bei nicht versicherungspflichtigen Dienstfahrzeugen
• Leistung bei Abhandenkommen nicht persönlicher Ausrüstungsgegenstände bis jew. 100.000 Euro (persönliche Ausrüstungsgegenstände bis zu 5.000 Euro)
• Weltweiter Schutz, ohne zeitliche Begrenzung
• Nachhaftung bis zu fünf Jahre nach Ausscheiden aus dem Dienst

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Baustein Vermögensschadenhaftpflicht (wählbar)

• Versicherungssumme bis 25.000 €
• Leistung bei Kassenfehlbeträgen bis 2.000 Euro
• Weltweiter Schutz, ohne zeitliche Begrenzung
• Nachhaftung bis zu fünf Jahre nach Ausscheiden aus dem Dienst
• Rückwärtsversicherung ohne zeitliche Begrenzung

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Die optimale Kombi für umfassenden Haftpflichtschutz

Icon Privathaftpflicht

Privathaftpflicht bis zu 60 Mio. €

Icon Diensthaftpflicht

Diensthaftpflicht bis zu 60 Mio. €

Icon Vermögensschadenhaftpflicht

Vermögensschadenhaftpflicht bis 25.000 €

Weitere Vorteile mit der Diensthaftpflichtversicherung für Sie

  • Weltweit abgesichert
  • Verträge bequem online verwalten
  • Flexibler, individueller Schutz

Privathaftpflichtversicherung mit der Diensthaftpflichtversicherung  für Ihren Dienst-Haftpflichtschutz jetzt online abschließen

Individueller Schutz:

Die Bausteine Dienst- und Vermögensschadenhaftpflicht...

  • haften für Sie bei berechtigten Ansprüchen.
  • wehren unberechtigte Ansprüche gegen Sie ab – wenn nötig auch vor Gericht.
  • leisten weltweiten Versicherungsschutz, ohne zeitliche Begrenzung.
  • bieten Nachhaftung bis zu fünf Jahre nach dem Ausscheiden aus dem Dienst/Beruf.
  • stehen allen Berufsgruppen des Öffentlichen Dienstes offen.

Häufige Fragen zur Diensthaftpflichtversicherung

Dafür kommt eine Diensthaftpflichtversicherung nicht auf

Bei der Diensthaftpflichtversicherung sind folgende Schäden nicht versichert:

  • Vorsätzlich verursachte Schäden.
  • Schäden, die außerhalb des Öffentlichen Dienstes entstehen. Dienstlich zulässige Nebentätigkeiten, wie Lehre, Mediation oder Gutachten sind allerdings mitversichert.
  • Schäden, die durch eine rechtswidrige Tätigkeit  entstehen.

Was ist der Unterschied zwischen einer Berufs­haftpflicht­versicherung, einer Dienst­haftpflicht­versicherung und einer Amts­haftpflicht­versicherung?

Der Unterschied zwischen diesen Haftpflichtversicherungen liegt im Anwendungsbereich.

Berufshaftpflichtversicherung

Die Berufshaftpflichtversicherung schützt den Versicherten vor den finanziellen Folgen von Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die er im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit verursacht.

Diensthaftpflichtversicherung

Die Diensthaftpflichtversicherung schützt Beschäftigte im öffentlichen Dienst vor den finanziellen Folgen von Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die sie Rahmen ihrer dienstlichen Tätigkeit verursachen. Da der öffentliche Dienst nicht für solche Schäden haftet, ist eine Diensthaftpflichtversicherung für seine Angestellten obligatorisch.

Amtshaftpflichtversicherung

Die Amtshaftpflichtversicherung ist eine Diensthaftpflichtversicherung für Beamte. Der Umfang ist dabei derselbe wie für Beschäftigte im öffentlichen Dienst. Der einzige Unterschied zwischen den beiden Versicherungen ist, dass die Bezeichnung „Diensthaftpflichtversicherung“ für alle Beschäftigten im öffentlichen Dienst gilt, während der Begriff „Amtshaftpflichtversicherung“ nur für Beamte verwendet wird. 

Kontakt

Unsere Beratung: kompetent und persönlich

Die Experten der DBV ermitteln gemeinsam mit Ihnen den optimalen Schutz für Sie: 

0800 3203207

Mo - Fr von 8.00 - 20.00 Uhr.
Kostenfrei aus allen deutschen Netzen.

* So haben wir gerechnet: Sie haben Linie S mit der Diensthaftpflicht gewählt. Sie sind Single, 26 Jahre und wohnen in PLZ 15230. Sie sind die letzten 2 Jahre schadenfrei und haben eine jährliche Zahlweise mit Lastschriftverfahren gewählt. Ihre Selbstbeteiligung beträgt 300 €. Der Beitrag weist die monatliche Belastung bei jährlicher Zahlweise aus.