Home Beihilfe für Lehrer
Unsere Krankenversicherungen für Lehrer und Referendare

Individuelle Beihilfe für Lehrer Krankenversicherungsangebot
für Beihilfeberechtigte

  • Beamte mit individueller Beihilfe ab Dienstbeginn
  • Für Lehrer, Anwärter und Referendare
  • Von Lehrerverbänden und Gewerkschaften empfohlen

Warum eine private Krankenversicherung für Lehrer?

Wenn Sie als zukünftiger Lehrer nach Ihrem Studium das Referendariat bzw. die Anwärterzeit beginnen, sind Sie Lehramtsreferendar bzw. Lehramtsanwärter und damit Beamter auf Widerruf. Bereits in dieser Phase beteiligt sich der Dienstherr an den Kosten im Krankheitsfall und Sie erhalten die sogenannte individuelle Beihilfe. Der Gesetzgeber verlangt zudem, dass Sie die Beihilfe ab Dienstbeginn mit einer privaten Krankenversicherung für Beihilfeberechtigte aufstocken und eine Pflegepflichtversicherung nachweisen. Hierfür bieten sich unsere beihilfekonformen Tarife an.

Die Beihilfe sollte mit einer privaten Krankenversicherung aufgestockt werden

Beihilfe für Lehrer, Anwärter und Referendare

Während Ihrer Ausbildung als Lehramtsreferendar bzw. Beamter auf Widerruf sind Sie bereits beihilfeberechtigt. Ihr Dienstherr beteiligt sich Rahmen der individuellen Beihilfe an den tatsächlich entstandenen Kosten in Krankheits-, Pflege-, Geburts- und Todesfällen.

Der Unterschied zu einem Arbeitnehmer ist, dass Sie keinen Zuschuss zur monatlichen Krankenversicherung erhalten, sondern einen Anteil Ihrer jeweiligen Krankheitskosten als Beihilfe (individuelle Beihilfe) erstattet bekommen. Diesen Anteil des Dienstherrn nennt man Beihilfebemessungssatz. Den Rest der Krankheitskosten müssen Sie über eine private Krankenversicherung für Beamte absichern. 

Der Umfang der Beihilfe richtet sich nach der jeweiligen Beihilfevorschrift (Bundes- oder Landesbeihilfe) und nach Ihrem Familienstand.  Wenn Sie keine Kinder haben, beträgt der Beihilfebemessungssatz in der Regel 50 % der entstandenen beihilfefähigen Krankheitskosten. Das heißt für Sie, dass Sie 50 % der Krankheitskosten über eine beihilfekonforme Krankenversicherung absichern müssen. Ausnahmen bilden hier die Bundesländer Hessen und Bremen. 

Auch die Familienmitglieder eines Beamten erhalten unter bestimmten Voraussetzungen Beihilfe. In der Regel beträgt der Beihilfebemessungssatz für berücksichtungsfähige Kinder 80 %, für berücksichtungsfähige Ehepartner bzw. eingetragene Lebensprtner 70 %. Für die Beihilfeberechtigten selbst mit einem Kind bleibt der Beihilfebemessungssatz in der Regel bei 50 % und steigt ab dem zweiten berücksichtigungsfähigen Kind auf 70 %. Der verbleibende Kostenanteil muss immer im Rahmen der allgemeinen Versicherungspflicht über eine beihilfekonforme Krankenversicherung abgedeckt werden. Ausnahmen bilden hier die Bundesländer Baden-Württemberg, Hessen und Bremen, da andere Beihilfebemessungssätze gelten. Darüber hinaus ist von Beginn an der Abschluss einer Pflegepflichtversicherung erforderlich.

Krankenversicherungsangebot für Beihilfeberechtigte

Als Anwärter bzw. Referendiar, Beamter oder berücksichtigungsfähiger Familienangehöriger erhalten Sie im Krankheitsfall vom Dienstherrn individuelle Beihilfe zu den entstandenen Krankheitskosten. Wir bieten Ihnen ein maßgeschneidertes Angebot mit umfangreichen Leistungen und günstigen Beiträgen, das optimal auf Ihre persönliche Situation abgestimmt ist und den verbleibenden privat abzusichernden Anteil abdeckt. 

Unser Komfortangebot für Beihilfeberechtigte des Bundes und der Länder ist der Tarif Vision B, die beihilfekonforme private Krankenversicherung. Mit Vision B erfüllen Sie die Vorgaben der allgemeinen Versicherungspflicht in der Krankenversicherung.
 
Und als Beamtenanwärter erhalten Sie Vision B bis zu einem bestimmten Alter zu speziellen Ausbildungskonditionen.

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Angebot während des Lehramtstudiums

Sind Sie Student oder Absolvent einer Hochschule, Fachhochschule oder Universität? Sie möchten Lehrer werden und sind in der gesetzlichen Krankenversicherung pflicht- oder familienversichert? In diesem Fall ist die Anwartschaftsversicherung die optimale Lösung für Sie.

Denn wenn Sie als Lehramtsanwärter bzw. Referendar im Beamtenstatus Ihre weitere Berufsausbildung an einer Schule fortsetzen, erhalten Sie ab diesem Zeitpunkt Beihilfe. Diese müssen Sie dann mit einer privaten Krankenversicherung für Beihilfeberechtigte ergänzen. Bei zwischenzeitlich schlechterer Gesundheit, z. B. durch die Folgen eines Unfalls, ist der Abschluss einer privaten Krankenversicherung oft nur gegen Zahlung eines Beitragszuschlags möglich.

Mit einer Anwartschaft legen Sie aber Ihren heutigen Gesundheitszustand als Basis für Ihre private Krankenversicherung von morgen. Sollten Sie bis zum Zeitpunkt Ihres Beihilfeanspruchs erkranken, führen diese Krankheiten oder Unfallfolgen nicht zu höheren Beiträgen. Die Aufnahme in unsere spezielle   private Krankenversicherung für Beamte ist garantiert.

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Komplettieren Sie Ihre Absicherung durch eine Pflegevorsorge

Die private Pflegeabsicherung ist in jeder Lebensphase unverzichtbar. Nur wer sich rechtzeitig darum kümmert, kann darauf vertrauen, im Pflegefall finanziell unabhängig zu bleiben und seine Lebensqualität so weit wie möglich zu erhalten. Die DBV bietet Ihnen dazu ein Produkt, mit dem Sie flexibel vorsorgen können und das sich ganz auf Ihre Wünsche einstellt. Eine Pflegeversicherung, die Sie in jedem Alter und für jede Pflegestufe unkompliziert absichert: Pflegevorsorge Vario

Optimale Beratung für Lehrer

Wir bieten Ihnen Lösungen, die genau zu Ihnen passen und von vielen Lehrerverbänden und Gewerkschaften empfohlen werden.

Ihre Laufbahn als Lehrer

Beratungskonzept für Lehrer und Lehramtsanwärter mit Informationen rund um Ihren Beruf und Ihre Ausbildung.

Lehrer Berufsphasen

Absicherung der Dienstunfähigkeit

Absicherung für jede Situation: Bei Dienstunfähigkeit kombiniert mit privater Altersvorsorge.

Lehrer Beamtenversorgung

Haftpflicht für Lehrer

Im schulischen Dienst können kleine Ursachen eine große Wirkung haben. 

Lehrer Haftung