Beamtenversorgung für Polizei, Justiz, Zoll und Feuerwehr Für jede Situation gewappnet
- Finanzieller Schutz bei Dienstunfähigkeit
- Gleichzeitiges Sparen für den Ruhestand
Ihr bestehender Versorgungsanspruch ist die Grundlage für Ihre persönliche Absicherung. Daher ist es wichtig, die eigenen Versorgungsansprüche zu kennen.
Sie wissen es selbst: An Beamte bei der Landespolizei, Bundespolizei, Zoll, Straf- und Justizvollzugsdienst oder Berufsfeuerwehr werden hohe Anforderungen an die körperliche Fitness gestellt. Und als Beamter auf Widerruf haben Sie bei Dienstunfähigkeit in der Regel noch keinen Versorgungsanspruch.
Das heißt, Sie werden z. B. bei spezieller Dienstunfähigkeit wie Polizei- bzw. Vollzugsdienstunfähigkeit entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Dort wird dann geprüft, inwieweit eine Erwerbsminderung vorliegt und ob die weiteren Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente erfüllt sind. Da in der Regel bei einem Beamten auf Widerruf die fünfjährige Wartefrist nicht erfüllt ist, werden keinerlei Versorgungsleistungen gezahlt.
Als Beamter auf Probe haben Sie einen ersten Leistungsanspruch. Aber nur, wenn Ihre Dienstunfähigkeit auf einen Dienstunfall zurückzuführen ist. Ansonsten gilt das Gleiche wie für den Beamten auf Widerruf. Das heißt: Entlassung und Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung.
Selbst als Beamter auf Lebenszeit bleibt eine deutliche Versorgungslücke, die Sie füllen müssen. Aus diesen Gründen ist die Absicherung der speziellen Dienstunfähigkeit besonders wichtig. Bei der DBV können Sie die besonderen Anforderungen, die z. B. an Sie als Polizeibeamter, Feuerwehrmann oder Justizvollzugsbeamter gestellt werden, mit einer speziellen Dienstunfähigkeitsabsicherung absichern.
Vorsorgen und die Versorgungslücke füllen
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