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Beamtenanwärter im Flur

Versorgung für Beamtenanwärter Absicherung für jede Situation

  • Maximaler Dienstunfähigkeitsschutz in jeder Phase der Beamtenlaufbahn
  • Gleichzeitig schon fürs Alter vorsorgen
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Nutzen Sie unseren Vorsorge-Check!

Ihr bestehender Versorgungsanspruch ist die Grundlage für Ihre persönliche Absicherung. Daher ist es wichtig, die eigenen Versorgungsansprüche zu kennen.

Beamter lacht und blickt entspannt der Versorgung entgegen

Als Beamtenanwärter jetzt schon an seine Versorgung denken

Die Versorgung für die Beamten von Bund, Ländern und Gemeinden ist einheitlich im Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG) geregelt (gilt auch für die Richter). Die Versorgung für die Berufssoldaten richtet sich nach denselben Grundsätzen im Soldatenversorgungsgesetz (SVG).

Der Anspruch der Beamten auf amtsangemessene Versorgung gehört zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums und wird durch das Grundgesetz geschützt.

Versorgung der Beamtenanwärter

Beamtenanwärter sind nicht rentenversicherungspflichtig. Als Beamter auf Widerruf haben Sie bei Dienstunfähigkeit in der Regel noch keinen Versorgungsanspruch. Das heißt, Sie werden bei Dienstunfähigkeit entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Da in der Regel bei Beamten auf Widerruf die vorgeschriebene fünf jährige Wartezeit nicht erfüllt ist, erhalten sie keinerlei Versorgungsleistungen.

Versorgung der Beamten

Beamte, Richter, Berufssoldaten, Soldaten auf Zeit sind nicht rentenversicherungspflichtig. Beamte erhalten im Ruhestand so genannte Versorgungsbezüge. Die Höhe orientiert sich an den ruhegehaltfähigen Dienstbezügen (letzte Dienstbezüge) und der ruhegehaltfähigen Dienstzeit (Dauer des Beamtenverhältnisses). Derzeit beträgt die Höchstversorgung 71,75 Prozent.

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Weitere Informationen für Beamtenanwärter

Informationen zur Ausbildung

Allgemeines sowie rechtliche Informationen für Beamtenanwärter.

Rund um die Ausbildung

Welche Beihilfe gibt es für Sie?

Notwendig ist die zusätzliche Absicherung durch eine private Krankenversicherung.

Informationen zur Beihilfe