Versorgung für Beamtenanwärter Absicherung für jede Situation
- Maximaler Dienstunfähigkeitsschutz in jeder Phase der Beamtenlaufbahn
- Gleichzeitig schon fürs Alter vorsorgen
Ihr bestehender Versorgungsanspruch ist die Grundlage für Ihre persönliche Absicherung. Daher ist es wichtig, die eigenen Versorgungsansprüche zu kennen.
Die Versorgung für die Beamten von Bund, Ländern und Gemeinden ist einheitlich im Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG) geregelt (gilt auch für die Richter). Die Versorgung für die Berufssoldaten richtet sich nach denselben Grundsätzen im Soldatenversorgungsgesetz (SVG).
Der Anspruch der Beamten auf amtsangemessene Versorgung gehört zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums und wird durch das Grundgesetz geschützt.
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