Bezüge während der Ausbildung im Öffentlichen Dienst Beratungskonzept für Beamtenanwärter
- Regelung der Anwärterbezüge nach dem Besoldungsgesetz
- Grundbeträge und Familienzuschläge
Im öffentlichen Dienst richtet sich die Bezahlung zunächst nach dem Status des Berufseinsteigers.
Auszubildende erhalten eine Ausbildungsvergütung, „Beamtenanwärter“ erhalten „Anwärterbezüge“, deren Höhe sich nach dem Besoldungsgesetz des Bundes (BBesG) bzw. des jeweiligen Landesbesoldungsgesetzes richten. Die Besoldung wird durch Gesetz oder danach ergangenen Rechtsverordnungen geregelt. Wesentliche gesetzliche Grundlage war bislang das BBesG und die dazu erlassenen Rechtsvorschriften wie die Bundesbesoldungsordnungen.
Im Rahmen der Föderalismusreform I wurden den Ländern eigenständige Regelungskompetenzen für die Besoldung, die Laufbahnen und die Beamtenversorgung übertragen. Die meisten Länder haben diese Gesetzgebungskompetenz bereits genutzt und für ihre Landesbeamten (und Anwärter) eigene Besoldungstabellen beschlossen.
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