Individuelle Beihilfe für Beamtenanwärter Krankenversicherung für Beamtenanwärter und Referendare
- Private Krankenversicherung ab Dienstbeginn notwendig
- Von Gewerkschaften empfohlen
Beamtenanwärter sind nicht, wie Arbeiter und Angestellte, gesetzlich krankenversichert. Der Dienstherr leistet im Krankheitsfall eine Beihilfe zu den Krankheitskosten (individuelle Beihilfe), die allerdings nur einen Teil der Kosten abdeckt. Den Rest der Krankheitskosten müssen Sie im Rahmen der allgemeinen Versicherungspflicht ab Dienstbeginn über eine private Krankenversicherung absichern.
Wir bieten Ihnen aus Erfahrung Lösungen, die genau zu Ihnen und Ihrer jeweiligen Berufsphase passen.