Rund um die Ausbildung im Öffentlichen Dienst Beratungskonzept für Beamtenanwärter
- Beihilfe bereits in der Ausbildung
- Informationen über spezielle Regelungen im Beamtenberuf
Die bei der Einstellung von Beamten zu beachtenden Zugangsvoraussetzungen sind im Wesentlichen für alle Bereiche der Verwaltung einheitlich geregelt. Es müssen neben den allgemeinen Zugangsbedingungen wie Verfassungstreue und persönliche Integrität die Ausbildungsvoraussetzungen für die einzelnen Laufbahnen und Fachrichtungen erfüllt sein.
Ihr bestehender Versorgungsanspruch ist die Grundlage für Ihre persönliche Absicherung. Daher ist es wichtig, die eigenen Versorgungsansprüche zu kennen.
Ausbildung und Vorbereitungsdienst an Fachhochschulen
Für Laufbahnen des gehobenen nichttechnischen Dienstes wird der Vorbereitungsdienst an verwaltungsinternen Fachhochschulen durchgeführt. Die Ausbildung besteht aus Fachstudien an der Fachhochschule und berufspraktischen Studienzeiten in Ausbildungsbehörden von jeweils 18 Monaten. In der Bundesverwaltung ist hierfür die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung eingerichtet, die über folgende Fachbereiche verfügt:
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