Home Ausbildung im Öffentlichen Dienst
Alle Informationen zur Ausbildung im Öffentlichen Dienst

Rund um die Ausbildung im Öffentlichen Dienst Beratungskonzept für Beamtenanwärter

  • Beihilfe bereits in der Ausbildung
  • Informationen über spezielle Regelungen im Beamtenberuf

Welche Voraussetzungen gelten für Beamtenanwärter?

Die bei der Einstellung von Beamten zu beachtenden Zugangsvoraussetzungen sind im Wesentlichen für alle Bereiche der Verwaltung einheitlich geregelt. Es müssen neben den allgemeinen Zugangsbedingungen wie Verfassungstreue und persönliche Integrität die Ausbildungsvoraussetzungen für die einzelnen Laufbahnen und Fachrichtungen erfüllt sein.

Ausbildungsvoraussetzungen und Zugangsbedingungen für Beamtenanwärter
Neutrales Hintergrundbild für FAQs

Hintergrundwissen für Beamtenanwärter

Versorgungsansprüche als Beamtenanwärter kennen und frühzeitig vorsorgen

Nutzen Sie unseren Vorsorge-Check

Ihr bestehender Versorgungsanspruch ist die Grundlage für Ihre persönliche Absicherung. Daher ist es wichtig, die eigenen Versorgungsansprüche zu kennen.

Einstellung in den Vorbereitungsdienst: Voraussetzungen und Dauer

Voraussetzungen für Beamtenanwärter

Voraussetzungen für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst sind im

  • einfachen Dienst der erfolgreiche Besuch einer Hauptschule oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsstand
  • mittleren Dienst der Abschluss einer Realschule (10 Schuljahre) oder der erfolgreiche Besuch einer Hauptschule sowie daran anschließend eine förderliche Berufsausbildung oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsstand
  • gehobenen Dienst die Fachhochschulreife oder eine andere zu einem Hochschulstudium berechtigende Schulbildung oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsstand
  • höheren Dienst ein abgeschlossenes – für die Laufbahn geeignetes – Studium an einer Hochschule. Für die Laufbahn des allgemeinen Verwaltungsdienstes werden das Studium der Rechtswissenschaft sowie der Wirtschafts-, Finanz- und Sozialwissenschaften als gleichwertig anerkannt.

Dauer des Vorbereitungsdienstes für Beamte

Der Vorbereitungsdienst dient der praktischen und theoretischen Ausbildung und wird mit einer Laufbahnprüfung abgeschlossen. Er wird im Beamtenverhältnis auf Widerruf geleistet und dauert im

  • einfachen Dienst 6 Monate
  • mittleren Dienst 2 bis 2 1/2 Jahre
  • gehobenen Dienst 3 Jahre
  • höheren Dienst 2 bis 2 1/2 Jahre
Fachhochschulstudium für den gehobenen Dienst – Ausbildung und Vorbereitungsdienst

Fachhochschulstudium für den gehobenen Dienst​

Ausbildung und Vorbereitungsdienst an Fachhochschulen

Für Laufbahnen des gehobenen nichttechnischen Dienstes wird der Vorbereitungsdienst an verwaltungsinternen Fachhochschulen durchgeführt. Die Ausbildung besteht aus Fachstudien an der Fachhochschule und berufspraktischen Studienzeiten in Ausbildungsbehörden von jeweils 18 Monaten. In der Bundesverwaltung ist hierfür die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung eingerichtet, die über folgende Fachbereiche verfügt:

  • Allgemeine innere Verwaltung
  • Arbeitsverwaltung
  • Auswärtige Angelegenheiten
  • Bundeswehrverwaltung
  • Finanzen
  • Öffentliche Sicherheit
  • Sozialversicherung
  • Wetterdienst

Optimale Beratung für Beamtenanwärter

Wir bieten Ihnen Lösungen, die genau zu Ihnen und Ihrer jeweiligen Berufsphase passen.

Welche Beihilfe gibt es für Sie?

Notwendig ist die zusätzliche Absicherung durch eine private Krankenversicherung.

Informationen zur Beihilfe