Arbeitnehmerhaftung Eine Haftpflichtversicherung ist unverzichtbar
- Kleine Unaufmerksamkeiten können große finanzielle Folgen haben.
- Schützen Sie und Ihre Familie sich davor.
Wie schnell kann es geschehen, dass Sie jemand anderen schädigen und gesetzlich verpflichtet sind, für den Schaden aufzukommen. Dies kann für Sie ohne privaten Versicherungsschutz im schlimmsten Fall zum finanziellen Ruin führen.
Eine private Absicherung gegen dieses existenzielle Risiko ist daher auch für alle Beschäftigte im Öffentlichen Dienst ein absolutes „Muss“!
Passend für diesen Bedarf haben wir mit unserer Privat- und Berufshaftpflicht ein passendes Absicherungskonzept entwickelt.
Laut Gesetz müssen Sie Schäden, die Sie anderen zufügen und für die Sie haften, ersetzen. Zum Glück sind es ja meistens kleine Missgeschicke, die einem passieren: eine Schramme auf dem Glastisch der Bekannten oder ein Rotweinfleck auf dem Sofa der Freunde. Wenn es allerdings um Schäden an hohen Sachwerten geht – oder gar Personen zu Schaden kommen, entstehen schnell immense Summen. Im ungünstigen Fall müssen Sie mit Ihrem gesamten Vermögen einstehen oder lebenslange Zahlungen leisten.
Als Beschäftigter im Öffentlichen Dienst müssen Sie eine Besonderheit beachten:
Für Sie haftet während Ihrer Tätigkeit zunächst Ihr Arbeitgeber, wenn Ihrem Arbeitsvertrag entweder der Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TV-ÖD) oder der Tarifvertrag der Länder (TV-L) zugrunde liegt. Im Rahmen dieser tarifvertraglichen Regelung kann der Arbeitgeber Sie aber in Regress nehmen.
Der Abschluss einer Privat- und Berufshaftpflichtversicherung ist daher für alle Beschäftigten im Öffentlichen Dienst unverzichtbar. Damit sind Sie insbesondere als Dienstanfänger perfekt abgesichert.
In dem Fall gewähren wir Ihnen Sonderkonditionen auf viele Produkte bei einem unserer Berater vor Ort. Wir informieren Sie dazu kompetent und zuverlässig. Sprechen Sie uns gerne an.
Welche Versicherungen für Arbeitnehmer unverzichtbar sind